Hallo, ich besuche einen Studiengang der Bankakademie. Kann ich die Fahrten Samstags zur Uni bei der Steuererklärung absetzen? Falls ja, mit welchem km-Satz, € 0,30 wie in Deutschland? Und wie sieht es aus mit Lerngruppen? Schonmal vielen Dank im Voraus!
INFO FLASH
Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Zu Werbungskosten siehe
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=94
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=703
Nach meiner Einschätzung handelt es sich um Werbungskosten im Hinblick auf den ausgeübten Beruf, d.h. um das laufende Gehalt zu verdienen bzw. aufrechtzuerhalten. Berufsfortbildungskosten werden nur im Rahmen des ausgeübten Berufs als Werbungskosten angesehen (in Gegensatz zu Kosten für die erste Berufsausbildung oder für das Wechseln in einen anderen Beruf!). Dafür kommt m.E. Einzelabrechnung der im Steuerjahr gemachten Ausgaben gemäß Belegen in Betracht.
Achtung: Diese Werbungskosten müssen zweifelsfrei der beruflichen Sphäre zugeordnet werden können; wenn bei einer solchen Ausgabe Privatvergnügen ins Spiel kommt, laufen die Ausgaben insgeasamt Gefahr, nicht berücksichtigt zu werden! ("Aufteilungsverbot")
Vielen Dank schonmal für deine Hilfe! Ich kann aber leider keine km-Pauschale finden, vielleicht bin ich auch blind!!! Sollte ich einfach mal € 0,30 ansetzen? Streichen können sie es doch immer, oder mache ich dann was falsch? Ich denke schon dass es als berufsbezogen angesehen wird, arbeite ja auch in der Bank!
Soweit ich sehe, gelten für die Anerkenung von Kfz-Km die entsprechenden Sätze des öffentlichen Dienstes. Dass man die kennt, kann von einem normalen Steuerpflichtigen nicht verlangt werden. Wenn keine Einzelabrechnung der Kfz-Kosten möglich ist, lieber den Betrag höher also zu niedrig ansetzen. Denn dass der Sachbearbeiter im Steuerbüro kürzt, kann mit größerer Gewissheit unterstellt werden, als dass er einen zu niedrigen Betrag heraufsetzt.