logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Babyjahre bei Scheidung  

Profilbild von
Maike24
Losheim am See | Deutschland | 2 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Hallo und guten Abend,

 

mein Name ist Maraike und ich bin seit 01.12.24 im vorgezogenen Ruhestand und seit 2021 geschieden. Knappe 26 Jahre habe ich in Luxemburg gearbeitet, die restlichen Jahre in Deutschland. Die Deutsche Rente werde ich wohl später ablehnen, da mir dies keine Vorteile bringen wird.

Meine Ex-Frau ist Beamtin in Deutschland, Kindsmutter unserer Kinder, arbeitet noch und geht erst in etwa 10 Jahren in Penson. Zu ihr besteht nur Kontakt, wenn es um die Kinder geht, was mittlerweile auch recht selten ist, da die Kinder bereits auf eigenen Füßen stehen (sie sind 23 Jahre, Zwillinge!).

Mir wurde gesagt, ich könnte, Aufgrund der Scheidung, die Babyjahre für beide Kinder alleine beantragen, was ich auch tat.

Sie wurden mir dann auch ohne weitere Fragen zugesprochen.

Nun kam ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung, die wissen möchte, ob die Kindererziehungs-/-berücksichtigungszeiten der Kindsmutter zugeordnet werden sollen.

Ich gehe mal davon aus, dass die CNAP dies wissen möchte, wem denn nun die Babyjahre zugesprochen werden sollen.

Meine Fragen:

  • Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht und wie das gehandhabt wird, wenn ich mich entscheiden sollte, die Babyjahre selbst in Anspruch zu nehmen?
  • In einem vorherigen Thread habe ich gelesen, dass die Rentenzeiten (Erziehung) in Deutschland nichts mit den Lux. Rentenzeiten (Babyjahre) zu tun haben, ist das so?
  • Kann mir hier seitens der deutschen Rechtslage ein Verfahren drohen, wenn meine Ex-Frau das einklagt, ist dies möglich?

Zum Zeitpunkt der Erziehung habe ich Vollzeit in Luxemburg gearbeitet und meine Ex-Frau blieb 3 Jahr im Erziehungsurlaub. Jedoch war ich auch nicht ganz unbeteiligt an der Erziehung unserer Kinder und denke, dass auch mir, zumindest einen Teil davon zusteht.

Außerdem habe ich in der Rente damit gerechnet, zumals ich in 2025 in Steuerklasse 1 fallen werde (3 Jahr nach Scheidung).

Sorry, wurde etwas länger, hoffe ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt, nichts vergessn und ihr versteht die Situation.

Auf eine Resonanz würde ich mich sehr freuen.

 

Besten Dank und einen schönen Abend

Maraike


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 340 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Hallo Mareike,

vorab: Babyjahre in Luxemburg (i.d.R. 24 Monate/Kind) und Kindererziehungszeiten  in D (36 Monate) sind Zeiten und Entgelte, die dem Rentenkonto gutgeschrieben werden.

In Luxemburg können diese zwischen den Eltern ggf. aufgeteilt werden, in Deutschland darf das nur ein Elternteil in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich werden die Ansprüche zwischen D und L gegenseitig berücksichtigt. Sind Kindererziehungszeiten beim Partner in Deutschland schon bei der Rentenversicherung registriert, dann erkennt Luxemburg Babyjahre für diesen Zeitraum nicht an. Andersherum, wenn Babyjahre in Luxemburg anerkannt wurden, besteht kein Recht für den gleichen Zeitraum in Deutschland!

Inwieweit hier aber ein Datenaustausch zwischen Luxemburg und Deutschland bei der dt. Rentenversicherung stattfindet, weiß ich auch nicht. Schlechtestenfalls bleiben aber noch 12 Monate in Deutschland, die hier mehr berücksichtigt werden. Das ist aber dann ein Problem Deiner Ex-Frau.

Die CNAP dürfte das in Deinem Fall aber nicht mehr interessieren, da Dein Antrag (Babyjahre und Rente) ja bereits bewilligt wurde.

Ich gehe davon aus, dass Ihr mit der Scheidung einen Versorgungsausgleich für Deutschland durchgeführt habt. Da Du auf die deutsche Rente verzichten willst, spielt der für Dich dann keine Rolle mehr.

Deine Ex-Frau kann aber im Gegenzug, wenn sie in Pension geht, den Versorgungsausgleich mit Deiner luxemburger Rente einfordern. Das geht in der Regel nur über ein Gutachten und ggf. auf dem Klageweg in Luxemburg. Hier wären dann die Babyjahre enthalten.

Da Dir selber ja in Deutschland keine Kindererziehungszeiten mehr zustehen, kannst Du sie sicher Deiner Ex-Frau zusprechen. Wenn die Rentenversicherung von Deinen Babyjahren erfährt, werden Deiner Ex-Frau aber die Zeiten gekürzt.

Das ist mein Wissensstand, ohne Gewähr.

Michael

 


Profilbild von
info
3749 Messages

Offline

1 Monat  ago  

Es gibt im Rentenrecht bei einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich zwischen Luxemburg und Deutschland.

Der Versorgungsausgleich muss privat durchgeführt werden und dazu müssen beide sich in einer Rente bzw. Pension befinden.


Profilbild von
Maike24
Losheim am See | Deutschland | 2 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Hallo vielen lieben Dank an euch beide und sorry, dass ich mich jetzt erst melde...

Ja, ein Versorgungsausgleich fand privat zwischen uns statt. Über die Kindererziehungszeiten wurde nicht diskutiert, lediglich über den Rentenausgleich. Der wurde über das Karlsruher Gericht ermittelt und ausgeglichen. Ob nun die Erziehungzeiten schon in der Beamtenversorgung mit berechnet sind, kann ich nicht sagen. Da dies aber wohl nicht klar ist, möchte die D Rentenversicherung hier ein Statement darüber. Da muss ich erst mal abwarten, was da kommt.

@MischMasch, verstehe ich es richtig,

das würde also bedeuten, wenn mir die Babyjahre zugesprochen sind, hat meine Ex lediglich Anspruch auf 12 Monate pro Kind in D und kann sie diese dann auch bekommen oder sind die dann auch hinfällig, wenn mir die Babyjahre zugesprochen wurden?

Und was meintest du mit: "Da dir selber ja in D keine Kindererziehungszeiten mehr zustehen, kannst du sie sicher deiner Ex-Frau zusprechen..."

 

 Besten Dank

Maraike


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 340 Messages

Offline

2 Wochen  ago  

Hallo Mareike,

Fakt ist doch, dass Dir die Babyjahre in Luxemburg bereits zugesprochen wurden. Die wird man Dir auch nicht wieder wegnehmen können. Wenn Deutschland erfährt, dass Du (als Ex-Partnerin) schon Kindererziehungszeiten (also Babyjahre) anerkannt bekommen hast, dann stehen ihr nach meiner Auffassung (bin aber kein Experte) Max. 12 Monate (36-24) zu. Auf der anderen Seite stehen Dir ja sowieso keine Kindererziehungszeiten in Deutschland mehr zu, die Dir ja auch nur etwas nützen würden, wenn Du Rente aus Deutschland bekämst. Daher kannst Du sie ja auch „großzügigerweise“ Deiner Ex gegenüber der deutschen Rentenversicherung zusprechen in der Hoffnung, dass sie nichts von Deinen erfahren. Es ist aber gut möglich, dass diese bei den Luxemburgern nachfragen.

Grüße Michael