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Forum / Allgemeines

Babyjahre anerkennung  

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Perler
7 Messages

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2 Wochen  ago  

Guten Morgen,

meine Frau und ich sind uns unsicher wem von uns beiden die Babyjahre zustehen. Ich bin kurz vorm Renteneintritt, meine Frau folgt in 8 Jahren.

Die Situation ist wie folgt: Ich arbeite seit 2007 in Luxemburg, unsere beiden Kinder kamen 2010 und 2012. Ich habe keine Elternzeit genommen.

Meine Frau arbeitete in Deutschland bis zur Schwangerschaft, danach war sie für ca 5 Jahre bei mir mitversichert. In dieser Zeit arbeitete sie auf 400 Euro basis in Deutschland. Seid 2017 arbeitet sie vollzeit in Luxemburg.

Nun fragen wir uns , ob Ihr die Babyjahre in Luxemburg zustehen oder nicht. Falls nicht würde ich diese Jahre nehmen, für den Fall das dies möglich ist.

Kennt sich jemand damit aus?

LG und einen schönen Tag noch

 

 


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Timo Schmitt
6 Messages

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2 Wochen  ago  

Voraussetzung für Babyjahre:- Antragsteller hat Arbeitsvertrag in LU zur Geburtszeit- Antragsteller wohnt bei Kindern zur Geburtszeit- Antrag wird vor LU Rente gestellt

 

 


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 274 Messages

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2 Wochen  ago  

Da lese ich den Artikel bei https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail/pension/assurance-pension/demander-baby-years.html aber anders:

"Damit der Baby-year-Zeitraum angerechnet werden kann, müssen Sie einen gemeinsamen Antrag einreichen und die Anwartschaftsbedingung von 12 Pflichtversicherungsmonaten während eines Zeitraums von 36 Monaten vor der Geburt oder Adoption des Kindes erfüllen.

[...]

Die während dieses Zeitraums in den Ländern der Europäischen Union [...] werden ebenfalls berücksichtigt."

Für mich hätten beide grundsätzlich Anspruch und müssen sich halt "bilateral" einigen.

Im Zweifel einfach beantragen und schauen was passiert. 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 325 Messages

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2 Wochen  ago  

Man muss aber schon fűr den Zeitraum des Anspruchs, also in der Regel die 24 Monate nach der Geburt in Luxemburg sozialversichert gewesen sein! Die 12 Monate Pflichtversicherung vor der Geburt könnten dann theoretisch auch in Deutschland gewesen sein. Wobei ein direkter Wechsel zur Geburt in das Luxemburger System eher unwahrscheinlich ist, da man ja auch eine Arbeit aufgenommen haben muss.

Da Deine Frau erst seit 2017 in Luxemburg arbeitet, hat sie m.E. keinen Anspruch auf Babyjahre. Mit einem Anruf bei der CNAP kann man das aber direkt klären.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 325 Messages

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2 Wochen  ago  

P.S. Vor einem Ausprobieren kann ich nur warnen. Wird ein gestellter Antrag abgelehnt, kann er nicht mehr korrigiert oder neu gestellt werden!

Also besser vorher schlau machen!


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toaster790
51 Messages

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2 Wochen  ago  

Hallo,Weiss jemand wie die Zeiten auf der deutschen Renten Kontoinformation genau heissen ? Sind das die sog. Kindererziehungszeiten ? Im Besten Fall ist es ja so wenn einer in DE arbeitet und einer in LUX, das keine Erziehungszeit(en) in DE dort drauf stehen, weil sonst werden diese Babyjahre nicht in Luxembourg anerkannt, richtig ? Und korrigieren lassen oder ändern geht ja meines Wissens nach auch nicht mehr im nachhinein.


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 325 Messages

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2 Wochen  ago  

In Deutschland heißen sie Kindererziehungszeiten oder auch "Mütterrente".  Bitte nicht mit Elternzeit verwechseln! Hier handelt es sich ausschließlich um Rentenansprüche aus Kindererziehung.

In Deutschland darf das nur ein Elternteil für einen Zeitraum beantragen. In Luxemburg kann das auch für den  Zeitraum aufgeteilt werden.

Luxemburg berücksichtigt die deutschen Kindererziehungszeiten ganz sicher, wenn sie schon bei einer Kontenklärung bei einem Elternteil eingetragen wurden! Wie Deutschland mit eingetragenen Babyjahren umgeht, kann ich leider noch nicht sagen. Theoretisch gibt es aber in Deutschland bis zu 36 Monate, so dass ggf. vom Ehepartner noch 12 Monate in Deutschland als Kindererziehungszeit eingetragen werden könnten.

Ich habe meine Babyjahre mit dem Rentenantrag in Luxemburg voll anerkannt bekommen. Meine Frau, die ausschließlich in Deutschland gearbeitet hat, hat noch keine Erziehungszeiten eintragen lassen, jedoch bei meinen Babyjahr Anträgen mitunterschrieben. Ob die deutsche Rentenversicherung bei Ihrem Rentenantrag bzw. beim Antrag auf Anerkennung der Kindererziehungszeiten in Deutschland meine luxemburger Babyjahre berücksichtig, bleibt abzuwarten.