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Diesel wird in Luxemburg günstiger
Forum / Allgemeines

Auto - Stress im Ausland  

Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hi!

Bin neu hier. Habe brav zurückgeblättert, von wegen Mehrfachthread, aber das Thema nicht gefunden:

Kann ich das in L zugelassene Auto in Belgien fahren? Wohne in B, bin als Freier Mitarbeiter einer Luxemburger Gesellschaft tätig, die meiner Frau gehört.

v.G.


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

warum solltest du das nicht koennen/duerfen? das inetressiert doch wohl eher niemanden, wo das auto angemeldet ist, solange es korrekt angemeldet ist. dies scheint ja der fall zu sein, wenn es auf die firma deiner frau angemeldet ist. also ich sehe da kein problem


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Auf wen oder was das Auto angemeldet ist, das wurde eben nicht gesagt.

Das scheint aber der Kern der Frage zu sein, soweit ich das sehe. Und dann die entsprechenden Papiere an Bord haben.

Die Frage nach Abrechnung der Kfz-Kosten und der Berücksichtigung bei der Einkommenssteuer ergeben sich daraus, wem das KFZ gehört.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Weil von den Autos aus der belgischen Eifel zeitweise "die Hälfte" im Großherzogtum zugelassen waren, ist das belgische Steueramt nervös... Wo ich wohne, ist aktuell relative Ruhe, weil gegen Restriktionen zahlreiche Klagen vorliegen. Aber wenn wieder mal die Jagd auf gelbe Schilder eröffnet wird, möchte ich aber in Ordnung sein. Die Situation:

1. Fahrzeug ist auf Luxemburger Gesellschaft zugelassen 2. Inhaberin und GF ist meine Frau, deren Namen nicht im Carnet steht 3. Ich erhalte das Fahrzeug für Dienstfahrten zur Verfügung und darf es auch privat nutzen. 4. Kfz-Kosten trägt die Luxemburger Gesellschaft, für die Privatnutzung habe ich 500 km monatlich frei. Darüber hinaus muß ich 0,50 € für jeden Mehrkilomter zahlen, Benzin und andere Kosten zahlt immer die Gesellschaft. 5. Mitarbeitervertrag besteht ja und kann in Kopie mitgeführt werden, von mir aus notariell beglaubigt ... 5. Ich zahle auf das Honorar aus Luxemburg in Belgien Steuern.


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Hamisso
2364 Messages

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19 Jahren  ago  

Nach dem gesunden Menschenverstand müsste eigentlich der Nachweis ausreichen. dass das Fahrzeug vom Halter ordnungsgemäß zugleassen ist, 2. dass der Fahrer das Fahrzeug rechtmäßig benutzt.

Sollte eigentlich ein Schrieb vom Halter genügen, dass der Fahrer das betreffende Fahrzeug auch im Ausland beruflich und privat nutzen darf.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Belgischen Behörden (Zoll, Föderale Polizei e.a.) will EU-Recht nicht in den Kopf. Sie stellen sich auf den Standpunkt daß der, der in Belgien wohnt, auf Dauer kein ausländisches Auto fahren darf. Ich möchte Steuerbehörden im Allgemeinen und den Belgischen im Besonderen keinesfalls gesunden Menschenverstand absprechen. Es ist aber irgendwie komisch, daß Letztere wie Dampfwalzen immer wieder in solchen Fällen die Hand aufhalten, obwohl sie in Autozulassungen betreffenden Fällen klar gegen geltendes Recht verstoßen und elendig viele Widersprüche und Klagen am Hals haben.


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babou
78 Messages

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19 Jahren  ago  

Genau, besser ist es ein Schreiben vom Fahrzeughalter oder Arbeitsvertrag immer dabei zu haben... und natürlich die passenden Autopapier 😉 Die Belgier lieben die gelben Schilder nicht und machen oft Jagd darauf