hallo,
ich bin frisch nach lux gezogen und am überlegen, was ich mit meinem auto machen soll. weiß jemand, ob ich meinen erstwohnsitz in lux, einen zweitwohnsitz in D anmelden kann und dann das auto auf den zweitwohnsitz in D zulassen kann?
Nach EU-Recht kannst Du in beiden Ländern Wohnsitze unterhalten. Du bist dort steuerpflichtig, wo sich Dein Lebensmittelpunkt befindet. Das dürfte dann der "Erstwohnsitz" sein. Erst- und Zweitwohnsitz sind hier allerdings nicht im Sinne des deutschen Steuerrechts zu verstehen. Sonst: siehe Vorredner. Was den Wagen angeht, fragst Du am besten einen Juristen, der sich im EU-Recht auskennt.
Und dann bitte hier posten! ;-)))