Hallo Zauberer,
so wie Deine Frage(n) formuliert sind, werden viele Dinge durcheinander gebracht.
Ob auf ein Bankkonto im Inland oder Ausland gezahlt wird, ist die eine Frage.
Ob die Voraussetzungen für Kindergeld aus Luxemburg erfüllt sind, ist die grundsätzliche Frage, die zu allererst zu klären ist.
Falls der Anspruch besteht (und erst dann!), stellt sich die Frage, an wen gezahlt wird.
Nach der Broschüre der CNPF (online in frz.), Punkt 3.2. Allocation familiale, Frage 7: À qui l'allocation familiale est versée? heißt es:
Solange das Kind minderjährig ist, wird das Kindergeld an denjenigen gezahlt, der das Sorgerecht für das Kind ausübt (gardien), also:
Wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern aufwächst, wird an den Elternteil gezahlt, der im Antrag genannt wird. Fehlt eine Angabe, so wird an den Vater gezahlt.
Wenn die Eltern getrennt leben oder geschieden sind, wird an denjenigen gezahlt, der tatsächlich für das Kind sorgt.
Wenn das Kind in einer Einrichtung oder bei einem Privaten untergebracht ist, an die Einrichtung oder an die Person, bei welcher das Kind untergebracht ist.
Wenn das Kind volljährig ist, kann das Kind, auf einfachen Antrag hin, selbst das Kindergeld erhalten. Ein minderjähriges Kind wird voll geschäftsfähig, wenn es heiratet.