logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Auszahlung Urlaub und Überstunden  

Profilbild von
erdbeere
13 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Hallo! soviel ich weiß werden bei Banken in Lux Überstunden zu einem Satz von 150% ausgezahlt, weiß jemand ob dass bei auszuzahlenden Urlaubstagen genauso ist oder ein anderer (höherer) Satz?

Danke für Infos - Grüße


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Bankenkollektivvertrag unter www.aleba.lu

Urlaubstage werden in der Regel nicht ausbezahlt, sondern müssen genommen werden. Ausnahme: bei Ausscheiden aus dem Unternehmen.


Profilbild von
erdbeere
13 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

genau deswegen frage ich 😉


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

gibt es gesetzliche regelungen zum ausbezahlen von urlaub bei ausscheiden aus dem unternehmen (nicht für den bankensektor) danke


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

Konnte der Arbeitnehmer nach Ablauf des Vertrags nicht seinen gesamten Urlaub nehmen, wird ihm beim Ausscheiden aus dem Betrieb eine Entschädigung für den noch nicht genommenen Urlaub gezahlt.

Wie wird die Entschädigung berechnet, auf die der Arbeitnehmer für jeden Urlaubstag Anspruch hat?

Für jeden Urlaubstag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung (Urlaubsgeld) in Höhe des durchschnittlichen Tageslohns (auf der Basis des monatlichen Bruttolohns einschließlich der Lohnzulagen) der 3 Monate, die der Inanspruchnahme des Urlaubs unmittelbar vorausgehen.

Den durchschnittlichen Tageslohn erhält man, indem man den monatlichen Bruttolohn einschließlich der Lohnzulagen durch 173 Stunden teilt. Bei Arbeitnehmern, deren Entgelt in Prozent des Umsatzes festgesetzt ist oder starken Schwankungen unterliegt, dient der Entgeltdurchschnitt der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage für die Urlaubsentschädigung. Nicht in die Berechnung der Urlaubsentschädigung gehen nicht regelmäßige Sondervergütungen wie insbesondere Gratifikationen und Bilanzprämien ein.

Die Broschüren-Reihe „AK informiert“ 2004-2: Die gesetzlichen Urlaubsregelungen

zu finden unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=989


Profilbild von
erdbeere
13 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

vielen Dank! Wenn ich das richtig deute, bekommt man für auszuzahlenden Urlaub dasselbe wie für einen normalen Arbeitstag....


Anonymous
Anonyme

Offline

19 Jahren  ago  

Ich würd sagen dass 100% auch genügen, besser als nichts....


Profilbild von
erdbeere
13 Messages

Offline

19 Jahren  ago  

schon klar, ging ja auch nur darum bei was man besser wegkommt.