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Forum / Allgemeines

Ausstellung Zeugnis  

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Miezi
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

weiß jemand von euch, ob der Arbeitsgeber in Lux. zur Ausstellung eines Zeugnisses verpflichtet ist, oder ob er dies freiwillig tun kann? Und ab wann habe ich dann Anspruch auf das Zeugnis bzw. wann erhalte ich es? (z.B . am letzten Arbeitstag oder am letzten Tag, an dem ich bei dieser Firma beschäftigt bin)

Oder schreibt mir einfach eure Erfahrungen hierzu. Danke für eure Infos!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Nach dem luxemburgischen Arbeitsrecht ist der AG lediglich dazu verpflichtet, die Beschäftigungszeiten zu bescheinigen, muss also nicht zwingend eine Beurteilung abgeben. Er darf dies jedoch; dann aber kann dies auch arbeitsrechtlich relevant sein, was er dazu schreibt.

Grundsätzlich hat aber jedes Unternehmen in Luxemburg personalpolitisch einen anderen Stil, was in der Regel mit dem Herkunftsland des Unternehmens bzw. des Arbeitgebers zusammenhängt.

Es kann also gut sein, dass Personalchefs, die aus D stammen, die deutschen Gepflogenheiten weiterführen, also beim Zeugnis größten Wert auf jedes i-Tüpfelchen legen und auf eine vollständig belegte Karriere schauen.

Es gibt jedoch auch AG, die fragen nur nach den letzten drei Arbeitgebern und Stellen, noch nach den Zeugnissen (die sie mangels qualifizierten Deutschkenntnissen oft gar nicht lesen bzw. nachvollziehen können).

Es kommt also darauf an, in welchen Kreisen man sich bewegt bzw. bewegen will.

Das Zeugnis der Arbeit, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=25


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Miezi
6 Messages

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19 Jahren  ago  

Danke für die Info, Meffo. Hast mir schon weitergeholfen! :o)