Nach dem luxemburgischen Arbeitsrecht ist der AG lediglich dazu verpflichtet, die Beschäftigungszeiten zu bescheinigen, muss also nicht zwingend eine Beurteilung abgeben.
Er darf dies jedoch; dann aber kann dies auch arbeitsrechtlich relevant sein, was er dazu schreibt.
Grundsätzlich hat aber jedes Unternehmen in Luxemburg personalpolitisch einen anderen Stil, was in der Regel mit dem Herkunftsland des Unternehmens bzw. des Arbeitgebers zusammenhängt.
Es kann also gut sein, dass Personalchefs, die aus D stammen, die deutschen Gepflogenheiten weiterführen, also beim Zeugnis größten Wert auf jedes i-Tüpfelchen legen und auf eine vollständig belegte Karriere schauen.
Es gibt jedoch auch AG, die fragen nur nach den letzten drei Arbeitgebern und Stellen, noch nach den Zeugnissen (die sie mangels qualifizierten Deutschkenntnissen oft gar nicht lesen bzw. nachvollziehen können).
Es kommt also darauf an, in welchen Kreisen man sich bewegt bzw. bewegen will.
Das Zeugnis der Arbeit,
http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=25