Hallo,
ich brüte gerade über meiner 2004er Steuererklärung für Luxembourg, speziell bei den Außergewöhnlichen Belastungen und die Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der Steuererklärung.
An dieser Stelle habe ich mehrere Fragen, die ich online über die verschiedenen Homepages nicht klären konnte bzw. keine Details gefunden habe.
Ich darf oder besser kann im Rahmen verschiedener Höchstgrenzen (Berechnung über %-Sätze vom Einkommen) außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ansetzen:
- Kann mir jemand die genauen %-Sätze mitteilen, ab welchem Einkommen (Brutto oder zu versteuerndes Einkommen?) welcher %-Satz genommen wird. - Hat schon mal jemand versucht, Kosten einer Lasik Operation einr AugenKlinik als außergewähnliche Belastungen abzusetzen mit Erfolg?
Vielen Dank
Gruß