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Forum / Allgemeines

Aussendienst in DE / Wohnen in DE / Angestellt in LU  

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petee01
186 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus. Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten, in einem luxemburger Unternehmen einen deutschen Arbeitnehmer einzustellen, der jedoch seiner Aussendiensttätigkeit zu einem sehr hohen Prozentsatz in Deutschland nachgeht?

greetz petee01


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Mexi
106 Messages

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21 Jahren  ago  

Hallo,

steuerrechtlich dürfte er wohl nach lux. Recht behandelt werden. Sozialversicherungsrechtlich ist er jedoch in Deutschland anzumelden, da ein Teil der Arbeit in dem Land verrichtet wird, in dem er wohnt. Somit sind sozialvers.rechtl. die Bestimmungen des Wohnortstaates (also D.) massgebend. Man beachte dann die Abzüge/Lohnnebenkosten!


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

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21 Jahren  ago  

Vorsicht! Steuerrechtlich sieht das leider wohl etwas anders aus.

"Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Luxemburg weist dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu. Die Tätigkeit wird dort ausgeübt, wo der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich verrichtet. "

siehe dazu z.B.: "Arbeitgeber in Luxemburg, Baustelle in Deutschland" unter http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=160 oder diverse andere Beiträge zum Doppelbesteuerungsabkommen.