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Forum / Allgemeines

Ausscheiden nach 52 Wochen Krankheit/ALG?  

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Britte1
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11 Jahren  ago  

Hallo,

krankheitsbedingt bin ich nach den berühmten 52 Wochen aus dem Luxemburger Sozialsystem ausgeschieden.

Kann mir jemand sagen, was ich nun zu tun habe? Habe ich Anspruch auf ALG in Luxemburg? Oder muss ich mich in Deutschland arbeitslos melden?

MfG


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Sorry, aber Du bist ja früh dran, Dich darum zu kümmern!

Du hättest alle Möglichkeiten während dieser Zeit gehabt, andere Schritte einzuleiten, wie internes oder externes Reclassement oder Wartegeld.

Was man für Ansprüche hat, wenn man bereits aus Lux. ausgesteuert ist, weiß ich nicht. Am besten mal bei der Lux. Gewerkschaft nachfragen!


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Britte1
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11 Jahren  ago  

Ich hatte ein Reclassement interne. Extern nicht genehmigt. Wartegeld auch nicht.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Verstehe ich nicht, wenn Du schon im internen Reclassement warst. Was sagen die von der Rentenkasse denn, bist Du ihrer Meinung nach wieder arbeitsfähig oder was? Ich dachte, wenn man im internen oder externen Reclassement ist, geht das automatisch dann weiter ins Wartegeld, wenn man nicht mehr arbeiten kann. So hatte ich es zumindest in Erinnerung. Ich war aber auch von Anfang an immer im engen Kontakt mit der Gewerkschaft.

Was hat man Dir denn gesagt? Und warum ist das interne Reclassement beendet?


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Britte1
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11 Jahren  ago  

Das Reclassement ist beendet, weil man nach den magischen 52 Wochen (wie eingangs beschrieben) automatisch aus der Krankenversicherung ausscheidet. Keine KV = Keine Beschäftigung. Leider habe ich diese Grenze überschritten, ich hatte gesundheitsbedingt keine andere Wahl.

Mit der Rentenkasse habe ich noch nicht gesprochen. Wartegeld käme laut ADEM für mich nicht in Frage (ohne nähere Begründung).

Ich will halt wissen, wo ich mich jetzt arbeitslos melden muss, auch im Hinblick auf Krankenversicherung etc.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Sorry verstehe ich trotzdem nicht. Wie kann die interne Reclassierung beendet sein und Du hast die 52 Wochenfrist trotzdem überschritten? Konntest Du während der internen Reclassierung nicht arbeiten oder wie muss ich das verstehen? Meines Wissens wird die 52 Wochenfrist doch unterbrochen sofern mit intern oder extern reclassiert wird und wenn das alles nicht klappt, dann muss man vor die gemischte Kommission und erhält entweder Wartegeld oder die Invalidenpension. Hast du mit einer Gewerkschaft gesprochen?

Nur am Rande: Ich weiß, was es heißt, schwer krank zu sein - bin es selbst und habe das ganze Prozedere hinter mir. Aber ich habe es nicht so weit kommen lassen, dass ich aus Lux. ausgesteuert wurde und glaube mir, ich war auch mehr im Krankenhaus als zu Hause und mir hat oft die Kraft für alles gefehlt, aber wenn man einmal aus dem Lux. System draußen ist, ich glaube, dann rührt dort keiner mehr einen Finger für einen.

Ich habe auch keine Ahnung, ob du Anrecht auf ALG in Deutschland hast.

Mein Rat: Wende Dich an eine Gewerkschaft in Lux. oder in Trier, Bitburg etc. - die haben ja mittlerweile auch in D ihre Büros und frage sie, was Du nun tun sollst und sicherheitshalber würde ich mich auch mal beim dt. Arbeitsamt vorstellen.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo,

du mußt schon dein Werdegang genauer Erklären.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Soweit mein Kenntnisstand:

1. Im externen Reclassement muß einem die ADEM einen Arbeitsplatz besorgen; schafft sie das nicht, ist man erst einmal automatisch im Wartegeld und nach 24 Monaten dann in der Invalidenrente.

2. Im internen Reclassement hat man keinen Anspruch auf Wartegeld. Ürbrigens auch nicht, wenn die Firma pleite geht und man deshalb arbeitslos wird. Das interne Reclassement ist deshalb auch mit Vorsicht zu genießen, denn der Verlust des Arbeitsplatzes führt auch automatisch zum Verlust des internen Reclassements.

3. Das Erreichen der 52-Wochen-Grenze bedeutet immer den Rausfall aus dem luxembourgischen Sozialsystem, egal, ob im internen oder externen Reclassement. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Denn im externen Reclassement ist man ja nicht krank geschrieben, sondern man wartet auf einen Arbeitsplatz.

Aber: Wieso man jedoch in aller Ruhe die 52 Wochen abwartet und sich dann erst darum bemüht, was danach kommt, ist mir etwas schleierhaft. Nach den 52 Wochen hat man in L überhaupt keinen Anspruch mehr - man kann auch keinen Antrag auf Invalidenrente mehr stellen. Das muß nun in D geschehen. Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es in L eh nicht für Grenzgänger.

Also: Du bist also leider aus L raus und hast auch von dort keine Leistungen mehr zu erwarten. Melde dich beim deutschen Arbeitsamt und schau mal, was es da gibt. Wenn du nicht mehr arbeiten kannst, kannst du einen Antrag auf Invalidenrente in D stellen. Ansonsten bleibt ja - nach 12 Monaten ALG 1 - auch noch ALG 2 bzw. Hartz IV.


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

Genau das ist es, was ich auch nicht so ganz nachvollziehen kann.

Ich war auch oft nicht in der Lage, irgendetwas zu regeln, das hat aber dann alles jemand für mich erledigt und ich war immer im engen Kontakt mit der Gewerkschaft!

Das man im internen Reclassement kein Wartegeld Anspruch hat, wusste ich aber auch nicht!

Nun denn, ich hoffe trotz allem für Dich, dass Du noch irgendetwas geregelt bekommst, aber wie Obiwan schreibt, glaube ich persönlich, dass Du aus Lux. nichts mehr zu erwarten hast!