Soweit mein Kenntnisstand:
1. Im externen Reclassement muß einem die ADEM einen Arbeitsplatz besorgen; schafft sie das nicht, ist man erst einmal automatisch im Wartegeld und nach 24 Monaten dann in der Invalidenrente.
2. Im internen Reclassement hat man keinen Anspruch auf Wartegeld. Ürbrigens auch nicht, wenn die Firma pleite geht und man deshalb arbeitslos wird. Das interne Reclassement ist deshalb auch mit Vorsicht zu genießen, denn der Verlust des Arbeitsplatzes führt auch automatisch zum Verlust des internen Reclassements.
3. Das Erreichen der 52-Wochen-Grenze bedeutet immer den Rausfall aus dem luxembourgischen Sozialsystem, egal, ob im internen oder externen Reclassement. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Denn im externen Reclassement ist man ja nicht krank geschrieben, sondern man wartet auf einen Arbeitsplatz.
Aber:
Wieso man jedoch in aller Ruhe die 52 Wochen abwartet und sich dann erst darum bemüht, was danach kommt, ist mir etwas schleierhaft. Nach den 52 Wochen hat man in L überhaupt keinen Anspruch mehr - man kann auch keinen Antrag auf Invalidenrente mehr stellen. Das muß nun in D geschehen. Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es in L eh nicht für Grenzgänger.
Also:
Du bist also leider aus L raus und hast auch von dort keine Leistungen mehr zu erwarten. Melde dich beim deutschen Arbeitsamt und schau mal, was es da gibt. Wenn du nicht mehr arbeiten kannst, kannst du einen Antrag auf Invalidenrente in D stellen. Ansonsten bleibt ja - nach 12 Monaten ALG 1 - auch noch ALG 2 bzw. Hartz IV.