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Forum / Allgemeines

Ausgleichstag  

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ssnopy
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20 Jahren  ago  

mein Schwiegersohn arbeitet in Luxemburg als Zimmermann sein Boss ist der meinung das es keine Ausgleichtage mer für bewegliche Feiertage wie 1 Mai gibt.Nach meiner Meinung gibt es den aber noch.Kann jemand was dazu sagen.Danke Jürgen


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Im Handwerk scheinen manche Bosse leicht ihre Wünsche mit der Realität zu verwechseln.


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orsen
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20 Jahren  ago  

Natürlich gibt es dafür Ausgleichstage! Er kann diesen Tag innerhalb der nächsten 3 Monate nachholen. Falls der Betrieb nicht an einem anderen Tag z.Bsp.komplett zu macht.


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

Es ist wohl Fakt, dass in Kreisen des Handwerksverbands entsprechende Forderungen vertreten werden. Ich setze aber voraus, dass die Website der Angestelltenkammer auf dem aktuell gültigen Stand ist. Dort ist nachzulesen: "Question 16 Un jour férié légal tombant sur un dimanche est-il récupérable? Avant mars 1999, les jours fériés légaux tombant sur un dimanche étaient refixés au lundi suivant par le Gouvernement. Suite à l'abrogation de ce système, la règle est désormais que les jours fériés légaux coïncidant avec un dimanche donnent lieu à un jour de congé supplémentaire. Ce jour de congé peut être pris à la convenance du salarié dans un délai de trois mois. Précisons que ce jour doit obligatoirement être pris en nature, ce qui signifie que la personne ne peut pas se le faire payer. Au cours d’une même année, trois jours fériés légaux peuvent ainsi être remplacés." http://www.cepl.lu/brochures-2004/quest-reponses/3%20chapitre.pdf Langer Rede kurzer Sinn: Gesetzl. Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, können (bis zu 3mal im Jahr) binnen 3 Monaten nachträglich als zusätzlicher Urlaubstag geholt werden.


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Cally
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20 Jahren  ago  

Mein Mann arbeit auch im Handwerk in Luxembourg und als Ausgleich für den 1.Mai war die Firma an einem anderen Arbeitstag komplett zu. Das ist ok.

Allerdings haben wir auch die Erfahrung gemacht, dass Chefs in Handwerksbetrieben die Gesetze nicht so genau nehmen, z.B. wird bei meinem Mann die Zeit, die er abends von der Baustelle zurück in den Betrieb fährt nicht angerechnet. D.h. er arbeitet bis halb 5 auf der Baustelle, fährt dann vielleicht noch eine halbe Stunde zurück zur Firma, wo er ja den Firmenwagen lassen muss, und dann von dort nach Hause. Diese halbe Stunde Fahrt bekommt er nicht bezahlt. Ich find das unmöglich, für mich endet die Arbeitszeit erst wenn das Firmengelände verlassen wird. Aber was soll man machen.... das ist ja jetzt auch ein anderes Thema.

LG Cally


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Hamisso
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20 Jahren  ago  

Arbeitszeit ist die Zeit, in der der AN dem AG zur Verfügung steht. Zum konkreten Fall kann man hierzu eine verbindliche Auskunft des ITM einholen (E-Mail möglich). www.itm.etat.lu