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Hallo, weiß jemand, ob ich als Teilzeitlerin (50%) Anspruch auf einen vollen Tag Ausgleich für Allerheiligen habe? Vorab vielen Dank für die Info!
Hi, als TZ Kraft hast Du immer anteiligen Anspruch auf Urlaub, Feiertage, Sonderurlaub, und so weiter. Von daher steht Dir für Allerheiligen nur ein halber Tag zu. Viele Grüße
Danke, Wimmo
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