ich habe hier irgendwo einmal etwas gelesen, zu welchen Zeiten man raus darf, wenn man krank geschrieben ist. ich finde es aber nicht mehr. kann mir jemand noch einmal bitte die zeiten nennen, danke!
Die Bestimmungen laut den Statuten der Krankenkassen (UCM) sind dieselben für Arbeiter wie für Angestellte.
Zu CMO siehe http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1337
zu CMEP siehe (bislang nur in Französisch erhältlich) die Broschüre über die Geldleistungen der Krankenkasse, http://www.cmep.lu/multilang/brochures/CMEP_indemnitespec.pdf
Man sollte eine Sprache stets dort lernen, wo sie einem begegnet (oder meinetwegen "in die Quere kommt") ...
Da die besagte Broschüre sehr verklausuliert und technisch verzwickt ist, hoffe ich ja immer noch auf eine authentische Übersetzung durch die CMEP.
Da indes neue Regelungen der Hauptgegenstand darstellen, und dazu noch wenig praktische Erfahrungen im Verwaltungsgange vorliegen, dürfte der Text auch weniger praxisbezogen sein. Was nützt, die Regel übersetzt zu haben, wenn man ihre Anwendung nicht kennt?!
Hallo, mein Freund arbeitet in Lux. Er glaubt mir einfach nicht, die Sache mit den Ausgangszeiten und das es auch passieren kann, das Mitarbeiter der Luxemburger Krankenkasse unangemeldet auf "Besuch" kommen um zu schauen, ob der Kranke wirklich zu Hause ist. Eine Bekante hat mir erzählt, dass es ihr so gegangen ist. Hat jemand von Euch auch schonmal solche Erfahrungen gemacht?? Danke Gruß Sandra