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Forum / Allgemeines

Ausbildungs-/Fortbildungskosten  

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Kasimir2001
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17 Jahren  ago  

Gibt es lux. Rechtssprechung zur Anerkennung von Fortbildungskosten als Teil der Werbungskosten? Die Finanzbehörde will meine Weiterbildungen nicht anerkennen, da es sich nach deren Meinung um Ausbildungskosten handelt.

Der BFH in Deutschland hat diese Frage in ständiger Rechtssprechung auch bereits entschieden und sich meiner Meinung zu Gunsten des Steuerpflichtigen angeschlossen. Wie verhält es sich bei der lux. Gerichtsbarkeit?


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Meffo
7079 Messages

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17 Jahren  ago  

Da das Luxemburger Einkommenssteuerrecht auf dem deutschen aufbaut, gehen sie von denselben Prinzipien aus. Das besagt jedoch nicht, dass im Einzelfall diese Prinzipien auf dieselbe Weise angewandt werden. Das kommt schon daher, dass der Luxemburger Gesetzgeber ja auch eigene Ideen entwickelt, und dass das Bürgerliche und Handelsgesetzbuch sowie das familienrecht nicht aus Deutschland, sondern etwa aus Belgien oder Frankreich geholt wurden. In dieser Mischung kommt oft manchmal was ganz anderes heraus, mitunter recht problematisch in der Zusammensetzung.

Zur konkreten Frage geht es ja im Grunde darum, was die Ausbildung zu einem Beruf ist und die Fortbildung im ausgeübten Beruf. Nur die Fortbildungskosten sind Werbungskosten, d.h. Ausgaben, die der Steuerpflichtige tätigt, um seinen Lohn oder sein Gehalt zu erzielen.

Es dreht sich also darum, nachzuweisen, dass diese Ausbildungskosten für den derzeit ausgeübten Beruf erfordert sind.

Die Einschätzung durch das Steuerbüro ist natürlich keineswegs sakrosankt. Man kann bei der nächst höheren Instanz Rekurs bzw. Einspruch einlegen.