Hallo liebe Grenzgänger,
hat jemand schon mal die Kosten für die Kinderbetreuung in Lux. steuerlich geltend gemacht, wobei er/sie in Deutschland dafür eine Tagesmutter beschäftigt hat?
Welche Voraussetzungen bzw. Unterlagen muss man beifügen damit dies anerkannt wird? Reichen evtl. nur die Kopien der monatlichen Überweisungsträger, die entsprechend im Kommunikationsfeld die Kinderbetreuung ausweisen? Oder ist das so chancenlos?
Bin für jede Info dankbar.
Grüsse