Hallo nochmal! Wird man als deutsche Grenzgängerin in Deutschland eigentlich für den Bezug von Arbeitslosengeld gesperrt, wenn man unmittelbar an den Elternurlaub eine Aufhebungsvereinbarung mit seinem Arbeitgeber schliesst? Wenn ja: Wie lange dauert die Sperre oder bestehen ggf. gar keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld? Danke für eure Hilfe!
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