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Forum / Allgemeines

Auch Kündigung  

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sydney89
43 Messages

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20 Jahren  ago  

Hallo,

auch ich werde nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit als Manager (mit einem unbefrristetem Arbeitsvertrag) zum Jahresende entlassen. Meine Fragen dazu sind nun:

Gibt es in diesem Fall eine bestimme Schriftform ? D.h. muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder reicht dem Arbeitgeber ein herkömmlichen Einschreiben in dem die Kündigung ausgesprochen wird ?

Gibt es eine Möglichkeit die gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung erstattet zu bekommen ?

Danke im voraus

sydney89

Bedarf es


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Meffo
7079 Messages

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20 Jahren  ago  

Einschreiben genügt, ersatzweise schriftliche Bestätigung auf der Kpoie des Schreibens. Bei der Erstatttung der Rentenbeiträge hängt es davon ab, wie lange die Versicherungszeit in LU beträgt. Nur die Eigenbeiträge werden zurückgezahlt.

http://www.avi.lu/brochures/die_verschiedenen_alterspensionen.htm#c9


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Hamisso
2364 Messages

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20 Jahren  ago  

ACHTUNG! Vielleicht ist der Hinweis hier nicht ganz überflüssig:

Eine Unterschrift über den Erhalt eines Schreibens, also „Kenntnisnahme“ bzw. „Empfangsbestätigung“ ist natürlich juristisch nicht dasselbe wie die Unterschrift unter einen (Aufhebungs-) Vertrag.

Der Arbeitgeber ist zu einer Entschädigung verpflichtet, wenn er ein unbefristeten Anstellungsvertrag ohne wichtigen Grund (siehe „fristlose Entlassung“) kündigen möchte. Die Sympathie sollte nicht unbedingt so weit gehen, dass man per Unterschrift seiner alten Firma Geld schenkt, das einem nach recht und Gesetz zusteht.


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sydney89
43 Messages

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20 Jahren  ago  

Danke Hamisso,

d.h. wird die Kündigung als Einschreiben zugestellt bleibt mir nichts anders übrig als den Empfang zu bestätigen, der Kündigung dannn schriftlich zu widersprechen eine Klage anzudrohen und über einen Aufhebungsvertrag zu versuchen eine Abfindung zu erhalten. Oder geht diese bereits mit der Annahme des Einschreibens verloren ?


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agulia
170 Messages

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20 Jahren  ago  

Nein, das Recht geht damit nicht verloren. Außerdem gilt die Zustellung mit der erfolgten Benachrichtigung als erfüllt, ob Du unterschreibst oder nicht...