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Forum / Allgemeines

Auch hier Mietrecht  

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Mausebaer
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11 Jahren  ago  

Wir haben ne wohnung in D gemietet, die Vermieterin wohnt aber in Lux und wir haben auch einen Franz. Mietvertrag unterschrieben. Jetzt als wir ein Problem mit dem Wasserhahn hatten der leckt, hab ich ihr angerufen und gefragt wer das jetzt repariert da meinte sie es waere an uns Mietern, da die Wohnung noch neu sei (neu haha 2007). Allerdings wies der hahn schon beim einziehen im Mai verschleiss auf (rost) beim verschluss, was wir auch im Vertrag festgehalten haben.

Welches recht wird da jetzt angewand? Deutsches oder luxemburgisches? Und ist es nicht ihre pflicht sich um schäden zu kümmern die durch gebrauch enstanden sind? Und zu zahlen?

Immer schön pünktlich Miete kassieren aber kein cent in Pflege und unterhalt stecken hab ich das Gefühl... danke für die antworten


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

In Deutschland gilt das BGB, wenn die Mietsache sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik befindet. Empfehlung: Mieterschutzbund oder Verbraucherschutz.


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Mausebaer
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11 Jahren  ago  

Der vertrag der gemacht wurde ist auf franz. Geschrieben und es steht auch drin, für jede Beanstandung, hätten die Luxemburgischen Gerichte die Kompetenzen. Und jeder nicht aufgeführte Punkt unterliegen dem Luxemburgischen Miet und vermieter recht....


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info
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11 Jahren  ago  

Der Vertrag ist das Papier nicht wert auf dem er drauf steht.

Den Vertrag kann sich die Vermieterin auf's Klo hängen und für dortige Papieranwendungszwecke verwenden.


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Memphis
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11 Jahren  ago  

In Deutschland gilt deutsches Mietrecht, da kann ich nicht ein Mietrecht aus Luxemburg, Südafrika oder dem Kongo zuweisen. Also vertraglich FALSCH!

Hat der Wasserhahnschon bei Einzug getropft war es ein Mangel zu Seiten des Vermieters, so Muß er den Mangel beseitigen. Setzen sich kleine Kalkablagerungen an der Dichtung fest kann es schon sein das mal ein Wasserhahn tropft. Diese Kleinreparaturen sind während der Mietzeit durch den Mieter zu beseitigen. Bei einfachen Wasserhähnen ist dies auch schon für den normalen Laien möglich, so kann man auch als Mieter Kosten sparen.


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

Nochmal: Wenden Sie sich an den Mieterschutzbund und zeigen Sie dem Vermieter schriftlich den bösen Finger.


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Mausebaer
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11 Jahren  ago  

war jetzt die woche wegen einer anderen Angelegenheit zum konsumentenschutz in Lux. und das mal gleich mitgefragt...die meinten das wäre legal das mit dem vertrag nach lux recht, wenn beide das so unterzeichnen... allerdings muss sie fuer den schaden der im wasserhahn ist haften nicht wir mieter...


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Hugo1
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11 Jahren  ago  

Die sind offenbar falsch informiert. Genauso könntest Du nach amerikanischem Recht das Telefon Deines Nachbarn abhören.


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info
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11 Jahren  ago  

Muss meine Aussage zurück nehmen.

Hier handelt es sich um einen Mietvertraerkauft über einen Mietgegenstand der sich aus Eigentümersicht im Ausland befindet. Hier gibt es sehr wohl Mietverträge die das Recht des Vermieterland zur Grundlage haben.

Als absolutes Negativbeispiel kann sich hier jeder anschauen was passiert wenn zB das Wassernetz an einen US Heuschreckenverein verkauft wird um im Anschluss wieder angemietet zu werden.

Es stellt sich nur eine Frage - ist der Vertrag so gemacht worden das er nach deutschen Recht gültig ist. Hier muss deutlich mehr gemacht werden als die Verwendung eines Standardvertrag aus Luxemburg. Daher sollte hier ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

Frohes Fest an alle.