Wir haben ne wohnung in D gemietet, die Vermieterin wohnt aber in Lux und wir haben auch einen Franz. Mietvertrag unterschrieben. Jetzt als wir ein Problem mit dem Wasserhahn hatten der leckt, hab ich ihr angerufen und gefragt wer das jetzt repariert da meinte sie es waere an uns Mietern, da die Wohnung noch neu sei (neu haha 2007). Allerdings wies der hahn schon beim einziehen im Mai verschleiss auf (rost) beim verschluss, was wir auch im Vertrag festgehalten haben.
Welches recht wird da jetzt angewand? Deutsches oder luxemburgisches? Und ist es nicht ihre pflicht sich um schäden zu kümmern die durch gebrauch enstanden sind? Und zu zahlen?
Immer schön pünktlich Miete kassieren aber kein cent in Pflege und unterhalt stecken hab ich das Gefühl... danke für die antworten