Hallo!
Ich habe gehört, dass die Banken in den letzten Jahren bei Neueinstellungen verstärkt AT-Verträge vergeben haben - dies aber nicht so wirklich, um den Leuten etwas gutes zu tun (und sie entsprechend so zu bezahlen, wie man es von einem "AT" im klassischen Sinne eigentlich erwarten würde), sondern um sich einfach nur den tarifvertraglichen Verpflichtungen zu entziehen (Beispiel der Zahlung von Juni-Prämie und Weihnachtsgeld, dem Ausgleichen von Überstunden usw.), aber letztlich nicht mehr oder maximal geringfügig mehr zu zahlen, als einem Tarifler in der entsprechenden Funktionsgruppe.
Dieser Vorgehensweise soll aber irgendwann mal ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben worden sein, sprich: wenn man jemanden als "AT" einstellt, muss er mindestens einen Betrag X pro Jahr verdienen (ich hörte was von 70.000 Euro?).
Kennt jemand die genaue Gehaltsgrenze? Und vor allem: kennt jemand die gesetzliche Grundlage, auf der das ganze basiert und seit wann dies alles gilt?