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Forum / Allgemeines

AT / Nicht-AT bei Banken - Gehaltsgrenze?  

Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Hallo!

Ich habe gehört, dass die Banken in den letzten Jahren bei Neueinstellungen verstärkt AT-Verträge vergeben haben - dies aber nicht so wirklich, um den Leuten etwas gutes zu tun (und sie entsprechend so zu bezahlen, wie man es von einem "AT" im klassischen Sinne eigentlich erwarten würde), sondern um sich einfach nur den tarifvertraglichen Verpflichtungen zu entziehen (Beispiel der Zahlung von Juni-Prämie und Weihnachtsgeld, dem Ausgleichen von Überstunden usw.), aber letztlich nicht mehr oder maximal geringfügig mehr zu zahlen, als einem Tarifler in der entsprechenden Funktionsgruppe.

Dieser Vorgehensweise soll aber irgendwann mal ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben worden sein, sprich: wenn man jemanden als "AT" einstellt, muss er mindestens einen Betrag X pro Jahr verdienen (ich hörte was von 70.000 Euro?).

Kennt jemand die genaue Gehaltsgrenze? Und vor allem: kennt jemand die gesetzliche Grundlage, auf der das ganze basiert und seit wann dies alles gilt?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Eigentlich sollte das ja im Kollektivvertrag geregelt sein, wer darunter fällt und wer nicht. Ist es auch.

Art. 1. - Champ d'application l'Association des Banques et Banquiers, Luxembourg tels que mentionnés ci-avant (et figurant aux sections 1 et 2 précisés par règlement interne de l’ABBL, ainsi que la Société de la Bourse de Luxembourg S.A.) et leurs employés travaillant de façon permanente au Grand-Duché de Luxembourg, à l'exception a) des employés appartenant aux cadres supérieurs visés par l'art.16 la loi du 30 juin 2004 sur les relations collectives de travail. Sans préjudice de la loi, les fondés de pouvoir font partie du cadre supérieur. b) des apprentis bancaires dont le statut est régi par les dispositions légales en vigueur (arrêté grandducal du 8 octobre 1945 portant révision de la loi du 5 janvier 1929 sur l'apprentissage).

Danach werden vom Kollektivvertrag nur ausgenommen leitende Angestellte (ggf. mit Handlungsvollmacht) und Auszubildende. Convention collective du Travail des Employés des banques, www.aleba.lu

Siehe auch Kollektivvertrag und Leitende Angestellte, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=859


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Vollständig:

Art. 1 Anwendungsbereich

La présente convention règle les relations et les conditions générales de travail entre les membres de l'Association des Banques et Banquiers, Luxembourg tels que mentionnés ci-avant (et figurant aux sections 1 et 2 précisés par règlement interne de l’ABBL, ainsi que la Société de la Bourse de Luxembourg S.A.) et leurs employés travaillant de façon permanente au Grand-Duché de Luxembourg, à l'exception

a) des employés appartenant aux cadres supérieurs visés par l'art.16 la loi du 30 juin 2004 sur les relations collectives de travail. Sans préjudice de la loi, les fondés de pouvoir font partie du cadre supérieur.

b) des apprentis bancaires dont le statut est régi par les dispositions légales en vigueur (arrêté grandducal du 8 octobre 1945 portant révision de la loi du 5 janvier 1929 sur l'apprentissage).


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carenka
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18 Jahren  ago  

Hallo,

ich glaube, mir ist das gerade letzte Woche passiert. Habe mich bei einer Bank vorsgestellt. Es handelt sich nicht um die Fortis (habe in einen anderen Thread nach der Fortis gefragt, deshalb präzisiere ich noch mal). Haben mir 47.000 AT angeboten. Kann es sein, dass die mich da hintergehen wollen? Danke, Carenka


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Fast überall wird mit Tricks "gearbeitet". Die einen Arbeitgeber kennen das Luxemburger Arbeitsrecht nicht; die anderen wollen es gar nicht wissen.

Wenn Du hart im Nehmen bist, kannst Du unterschreiben und hinterher den Vertrag auf Verstöße abklopfen (lassen). Was illegal ist, gilt nicht. Kostet allerdings Nerven, das klar zu machen!


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carenka
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18 Jahren  ago  

Hm, nee, glaube nicht, dass ich Lust habe für jemanden zu arbeiten, der mich von vorne herein schon über den Tisch ziehen will. Alles hat seine Grenzen!! Wer weiss, was dann noch nachkommt?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Das Problem ist überall dasselbe:

Die Arbeitgeber suchen jemand, der 1. dumm genug ist, einen solchen Vertrag zu unterschreiben, und 2. dennoch gescheit genug, die erforderliche Arbeit zu erledigen.

Scheußliches Dilemma!


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carenka
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18 Jahren  ago  

Tja, zum Glück gibt es dieses Forum. Hatte ja schon so ein komisches Gefühl bei der Sache, da ich auf keinen Fall AT-Kompetenzen mitbringe. Aber wie so oft: Jeden Tag steht ein Dummer auf. Auf der anderen Seite: Ich sitzte hier schön im Trockenen und bin nicht auf so einen Job angewiesen. Wenn ich es wäre, wer weiss???


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brunneng
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18 Jahren  ago  

Hallo Gehaltsgrenze kenne ich nicht, nie davon gehört. Ich selbst war immer AT, schon in den 90ern, Gehalt war stets frei ausgehandelt, erstmal meinerseits schlecht, dann mit den Jahren dramatisch gestiegen; 13., Prime de Conj. und Bonus bekomme ich auch als AT, Firmenwagen ebenfalls. Die Prime ist prozentual sogar höher als bei den Conventionnierten. Wo ist das Problem? Es gibt auch AT mit 50.000 Euro Jahresgehalt und drunter, die Firma will automatisch nicht "abzocken" oder reinlegen. AT entspricht doch eher der Marktwirtschaft und befähigt den begehrten Mitarbeiter, auch entsprechend zu verhandeln und sich nicht hinter Tarif zu verstecken.