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Forum / Allgemeines

Arztbesuch und Urlaub  

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Jack
117 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo Leute,

ich habe hier im Forum leider nicht die geeigneten Antworten zu meiner Frage bekommen, deswegen frage ich einfach mal direkt bei euch nach:

Wenn ich einen Arzttermin habe, sagen wir mal mittags um 14 Uhr, kann ich dann trotzdem den ganzen vormittag zuhause warten oder muss ich morgens noch arbeiten gehen?? Gibt es eine gesetzliche Regelung dazu? Bekomme ich nur einen halben Tag bezahlt?

Ich hab gelesen im Heft der "Chambre de travail" AK informiert 2/2004, das sich der Arbeitnehmer normalerweise Urlaub nehmen muss um einen Arzt zu besuchen.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Warum nicht gleich den Arzttermin auf 17:00 legen; dann wäre fast der ganze Tag frei... 'ne Firma, die sowas akzeptieren würde, wäre vermutlich schnell vom Markt!


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Jack meint wahrscheinlich den Fall, dass er zu krank zum arbeiten ist... Dann ist die Antwort ja, da du im Prinzip 2 Tage ohne ärztliches Attest fehlen kannst. Wenn du eh zum Arzt gehst und der dich krank schreibt, dann wohl ab dem Tag wo du hin gehst... Aber WICHTIG: Auch wenn man kein Attest brauchst, du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich (so früh wie möglich) Bescheid geben, dass du krank bist und nicht kommst, ansonsten wäre es ein Grund zur fristlosen Kündigung (faute grave). Es geht also nicht dass du dich abends krank fühlst und entscheides am nächsten Morgen nicht zur Arbeit zu gehn, am folgenden Tag bis 11.00 Uhr schläfst und dann bei der Arbeit anrufst....


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

ich glaube nicht, das er sich "zu krank zum arbeiten fuehlt", sondern einen regulaeren, relativ lange geplanten arztbesuch meint: jack, da musst du dir urlaub nehmen oder, wenn du einen kulanten arbeitgeber hast, deinen termin so legen, dass er dir einen "gleitzeittag" genehmigt. das handhaben wir so: wenn du morgens oder nachmittags zum arzt musst, dann gehst du einfach, am besten legst du dir den termin guenstig (morgens recht frueh, nachmittags recht spaet), und arbeitest die verpassten stunden vor oder nach (zeitnah, nicht ein halbes jahr spaeter!). einfach mal mit dem arbeitgeber reden.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Sorry, aber es erscheint mir sooo normal, dass du nicht krank zur Arbeit gehst, und krank arbeitest, bis der Arzt mittags dann Zeit für dich hat, dass ich auf diese Idee der Auslegung noch nicht mal gekommen bin. Meine Leute hier versuchen normalerweise, Arzttermine auf früh morgens oder spät nachmittags (oder nahe an der Mittagspause) zu legen; ich würde vom Stuhl springen, wenn jemand morgens nicht da ist (wohlgemerkt; ohne Urlaub und nicht krank), da er um 14:00 einen Arzttermin hat...


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dirkangela
954 Messages

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19 Jahren  ago  

"da du im Prinzip 2 Tage ohne ärztliches Attest fehlen kannst."

ACHTUNG!!! DIese Regelung galt nur für Angestellte und seit 1.5.2005 auch für diese nur noch, wenn sie sich umgehen bei der zuständigen Krankkasse krankmelden. Arbeit MÜSSEN vom 1. Tag Krankheit an ein Attest haben, es sei denn sie sprechen es telefonisch mit der Krankenkasse (L) ab, die macht das aber auch nur für einen tag und nicht ständig.


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luci
101 Messages

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19 Jahren  ago  

also bei uns ist es sehr human. unser chef gibt uns öfter mal ab 16.00 h oder so frei für die Arzttermine, da uns nicht so viel zeit verloren geht und manche ärzte nicht so lange auf haben, dass wir es nach der Arbeit erledigen können. wenn wir morgens einen termin haben, nehme ich teilweise urlaub, da z.b. beim lungenarzt die behandlung einen halben tag in anspruch nimmt.


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Jack
117 Messages

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19 Jahren  ago  

ich danke euch vielmals für eure Äußerungen.

Schließlich ging es nicht um mich, aber egal.

Offensichtlich gibt es allerdings keine gesetzlichen Regelungen und es kommt nur aufs gutdünken des Arbeitgebers an.

Also dann bis zum nächsten mal


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Jack
117 Messages

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19 Jahren  ago  

Achso eins noch.

ist der Arbeitgeber dazu VERPFLICHTET die Zeit die ein Arztbesuch in Anspruch nimmt auszugleichen?? Wenn ich nur ein paar Stunden beim Arzt war, sagen wir 3 Stunden, und am nächsten Tag wieder arbeiten gehe??

Oder ist das auch wieder auf Kulanz des Arbeitgebers zu berücksichtigen?


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

was heisst "auszugleichen"? monetaer oder zeitmaessig? arbeitet man auf basis monatslohn und man kommt am ende, wie es auch immer dann mit dem arbeitgeber geregelt wird, auf seine monatsstunden, gibt es den gleichen lohn wie immer. arbeitet man auf stundenlohn, naja, ist wohl dann logisch. was die zeit betrifft: wenn der arbeitgeber dir die stunden gar erlaesst und sagt, ein gesunder arbeitnehmer ist mir sehr recht, na umso besser; ansonsten ist nicht der arbeitgeber, sondern der arbeitnehmer in der pflicht...


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Es gibt ein paar interessante links in Luxemburg, die meisten allerdings auf Französich. www.cepl.lu sag zu diesem Thema: "En principe, la loi n’accorde pas au salarié des heures ou jours de congé spécial pour consulter un médecin pendant les heures de travail. Cependant, la pratique admet qu0un salarié peut se rendre à une visite médicale pendant les heures de travail s’il a demandé au préalable l’autorisation de son employeur et qu’il a obtenu l’accord de ce dernier. " Deutsche Kurzfassung : - Arbeitnehmer hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung wg. Arztbesuch - ist in Praxis aber möglich: der Arbeitgeber muss VORHER gefragt weden und dies genehmigen [ansonsten heisst's wohl: Urlaub oder - nach Absprache mit AG - vor- bzw. nacharbeiten]


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Ruwertal
482 Messages

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19 Jahren  ago  

Moment mal. Wie muss man also nun bei der in Deutschland zuständigen Krankenkasse krankmelden wenn man 1 bzw. 2 tage nicht krankheitsbedingt arbeiten gehen kann ??? Ich bin Angestellter und habe von solch einer Umstellung nix gehört. Bitte mal genaueres hierzu wenn vorhanden.

Danke


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luxlex
544 Messages

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19 Jahren  ago  

Oh ha... Da hatte ich wohl noch die alte Regelung im Kopf 🙁 Tschuldigung...


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Ruwertal
482 Messages

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19 Jahren  ago  

Wieso alte Regelung ??? Ich habe weder von der caisse de Maladie noch von der DAK eine Information erhalten, das ich mich bei denen krankzumelden habe wenn ich 1 bzw. 2 Tage fehle. Und wozu soll diese neue Regelung führen ???


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teufel
387 Messages

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19 Jahren  ago  

http://www.cmep.lu/Info_individuelle_CoDi_Version_finale.pdf

dieser brief ist (theoretisch) an alle versicherten gegangen. krankmeldung direkt am ersten tag bei der lux. kasse abgeben!

gruende fuer diese regelung wirst du, wenn du lust auf juristische lektuere hast, hier finden: http://www.secu.lu/legis/legis/chrononew/A_2005_005_indpecmalacc.htm