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Forum / Allgemeines

Artikel 157ter LIR  

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eifel1
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21 Jahren  ago  

Hallo, hat jemand den Inhalt des o.g. Artikels in evtl. in deutscher Sprache

Vielne Dank


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hani
2 Messages

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21 Jahren  ago  

Ergänzende Frage dazu: es ist immer nur von beruflichen Einkünften die Rede. Was ist mit anderen Einkunftsarten ,z.B. Kapitalerträge [ja, auch die kann es in D geben ;-)) ] oder Vermietung? Werden auch negative Einkünfte berücksichtigt? Hat jemand da etwas zu??

Vielen Dank.


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Meffo
7079 Messages

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21 Jahren  ago  

"Berufliche Einkünfte" sind Einkünfte aus nicht selbständiger oder selbständiger Tätigkeit oder Ersatzeinkommen wie Arbeitslosen-, Krankengeld oder Rente/Pension. Kapitalerträge und Mieterträge zählen dazu also mit Sicherheit nicht; sie sind in dem Land zu besteuern, wo sie anfallen. Einkünfte und Verluste aus den verschiedenen Einkunftsraten desselben Kalenderjahres können miteinander verrechnet werden, wenn nichts anders Lautendes bestimmt ist. Ob ein Verlustvor- oder -rücktrag in L von einem Steuerjahr ins andere möglich ist, bin ich im Augenblick überfragt.


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luxlex
544 Messages

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21 Jahren  ago  

Wie sieht es denn für jemanden aus, der in Luxemburg wohnhaft ist und in Deutschland eine Immobilie vermietet, gilt da auch der Progressionsvorbehalt ?


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

Ja, in L. Generell ist man im Lande des Wohnsitzes mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig. Man muss also die Mieteinnahmen, die in D erzielt werden, nicht nochmals in L versteuern (Doppelbesteuerungsabkommen), wohl aber wird das im Ausland erzielte Einkommen in L dazu genommen, um einen höheren Steuersatz zu holen. (Dasselbe Vorgehen wie in D, aber von L aus gesehen!) Hat aber mit dem Art. 157ter nichts zu tun.