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Forum / Allgemeines

Arbeitszeugnis Luxemburg  

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18 Jahren  ago  

Hallo,

wie verhält man sich wenn man nach abgelaufenem Arbeitsvertrag vom ehemaligen Arbeitgeber (wirklich unberechtigterweise) ein schlechtes Arbeitszeugnis bekommt?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

In Luxemburg hat der Beschäftigte zwar Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber eine Bescheinigung über das gehabte Beschäftigungsverhältnis ausstellt. Aber keinen Anspruch darauf, dass der AG eine Beurteilung abgibt. Wenn aber eine solche erfolgt, muss sie wahrheitsgetreu sein und darf dem AN nicht schaden.

Was kannst Du tun? 1)Entweder Du verzichtest auf die Beurteilung und lässt Dir vom AG nur die nackten Fakten bescheinigen. Nach deutschen Gepflogenheiten, wo schon Dinge, die nicht gesagt werden, als Negativa gezählt werden (z.B. wenn bei einem Verkäufer die Umsatzerfolge unerwähnt bleiben), wäre dies nicht gut für Dich, zumindest wenn Du Dich hinterher bei einem dt. AG bewerben willst, der das Luxemburger Arbeitsrecht überhaupt nicht kennt. 2a) Du versuchst in einem Gespräch mit dem Personalverantwortlichen die Punkte zu klären, die Du als strittig bzw. als unbegründet ansiehst. 2b) Du kannst den AG notfalls vor dem Arbeitsgericht verklagen, dass er das Zeugnis in den bestrittenen Punkten korrigiert.


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18 Jahren  ago  

Kann mir jemand sagen ob es in Luxemburg eine Frist gibt wenn man dem Arbeitgeber einen Verbesserungsvorschlag vorlegen will??


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Ich vermute mal, die Fragestellung zerlegt sich in Deinem Fall in zwei Teile:

1. Wie wird in dem Unternehmen ein Verbesserungsvorschlag honoriert?

2. Hat man auf diese Honorierung auch im Falle der Kündigung oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch?


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18 Jahren  ago  

Ja, ich denke mal vielen Firmen ist es zu viel Aufwand wegen einem Zeugnis vor's Arbeitsgericht zu gehen..oder?? Wenn man der Firma einen Verbesserungsvorschlag vorlegt, kann diese dann sagen:"zu spät, in Luxemburg sieht das Gesetz vor das Arbeitszeugnisse nur bis 4 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geändert werden"??


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Entschuldigung, ich habe "Verbesserungsvorschlag" falsch verstanden.

Es geht also um eine Änderung des Arbeitszeugnisses. Für sowas sind 4 Wochen nach Beendigung keine überschrittene Frist. Anders läge der Fall, wenn man sich vorher schon mit dem Wortlaut des Zeugnisses einverstanden erklärt haben sollte (etwa durch Unterschrift).