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Forum / Allgemeines

Arbeitszeugnis  

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schwumpo
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe mein Arbeitsverhältnis in Luxembourg nach meiner Schwangerschaft von mir aus gekündigt. Ich habe in einem kleinen Unternehmen gearbeitet und während meiner Zeit im Mutterschutz wurde das Unternehmen (an einen Franzosen) verkauft. Nun habe ich ein Arbeitszeugnis (Zeugnissprache: deutsch) von einem "neuen" Ex-Chef erhalten, mit dem ich mich (meiner Meinung nach) nirgendwo mehr bewerben kann. Abgesehen von den Rechtschreibfehlern, fehlt die Beschreibung des Unternehmens, die Hälfte meines Tätigkeitsbereiches und die Beurteilung ist auf den ersten Blick gut, aber nach deutschem Zeugnisstandard ist es eine ziemlich "suboptimale" Beurteilung.

Natürlich habe ich nachgefragt und angeboten, das Zeugnis aufzuarbeiten. Daraufhin wurde mir gesagt, nach lux. Recht müsse der AG gar keins ausstellen und das was ich bekommen habe müsse ausreichen. Kurz: Ihm ist mein Zeugnis ziemlich egal.

Fakt ist, meine Leistungen waren definitiv besser als dort auf dem Papier steht. Muss ich das so akzeptieren??? Bisher habe ich überall wo ich gearbeitet habe gute und sogar sehr gute Zeugnisse bekommen. Sollte ich evtl. zu einem Anwalt gehen? Welche Möglichkeiten habe ich noch? Kann ich verlangen, dass man mir zumindest lediglich einen "korrekten" Arbeitsnachweis ausstellt?

Ich bin echt frustriert und enttäuscht. Schließlich geht es um meine berufliche Zukunft.... Danke im voraus


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yurra
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17 Jahren  ago  

Dein Chef hat Recht. Er ist nicht verpflichtet dir ein Arbeitsezugnis auszustellen. Das Gesetz schreibt nur vor dass er eine Arbeitsbescheinigung (Certificat de travail), ausstellen muss, auf deine Anfrage hin. In dieser steht aber nur dass du von dann bis dann als ichweissnichtwas bei der Firma xxx gearbeitet hast. In einem solchen "certificat" darf nichts negatives stehen, oder besser gesagt, der Arbeitnehmer hat das Recht, neagtive Elemente (oder Elemente die im als negativ erscheinen) rausnehmen zu lassen.


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Im Certificat muss nur folgender Satz stehen: "Wir bestätigen, dass Herr/Frau Bratbecker vom 01.01.2000 bis 02.01.2000 in unserer Firma als Heftklammerentferner tätig war.". Name, Daten und Beruf durch den eigenen ersetzen et voila, man hat ein luxembourgisches Arbeitszeugnis. Leider nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde....


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dirkangela
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17 Jahren  ago  

das sind so punkte wo in L noch steinzeit herrscht


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schwumpo
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17 Jahren  ago  

Danke für die Infos, auch wenn sie mir nicht gefallen. Das heißt für mich, entweder das akzeptieren, was ich bekommen habe oder einen Nachweis ("Wir bestätigen, dass Herr/Frau Bratbecker vom 01.01.2000 bis 02.01.2000 in unserer Firma als Heftklammerentferner tätig war.") einfordern.

Finde ich äußerst traurig und frustrierend, dass dies dann die Quintessenz der der Arbeit der letzten Jahre sein soll....


Profilbild von member_10_year
Jumbo
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17 Jahren  ago  

Langsam nicht so schnell...... du hast ja schon etwas in der Hand. Bist aber nicht zufrieden damit. Fehlerhaft und unvollständig also ein nicht qualifiziertes Zeugnis. Also wende dich mal an den Betriebsrat (falls vorhanden) oder auch an die Gewerkschaft.(falls dort Mitglied). Ansonsten versuche mit dem Ex-Eigentümer in Kontakt zu kommen...wenn ich das richtig verstanden habe mit dem Verkauf der Firma.