Also ich glaube, euer AG hat keine Ahnung, auf was er sich da einlässt.
1. Wenn in der Bank bisher Gleitzeitregelung bestand, darf davon nicht ohne Zustimmung der Personalvertretung abgewichen werden.
2. Wenn die PV zugestimmt hat, tritt automatisch der Tarifvertrag der Banken in Kraft. Dabei gilt: Arbeitszeitregelungen, die nicht Gleitzeit sind, werden automatisch wie folgt behandelt: maximale Arbeitszeit pro Tag 8 Stunden, pro Woche 40 Stunden. Alles, was darüber hinaus geht, sind automatisch Überstunden. Diese berechtigen jedoch zu einem Freizeitanspruch vom 1,5fachen - d.h., wenn du heute 10 Stunden arbeitest (2 Überstunden = 3 Stunden Freizeit), kannst du morgen bereits nach 5 Stunden nach Hause gehen.
Bei Gleitzeit müssen die AN versuchen, die Überstunden während der Abrechnungsperiode (normalerweise 6 Monate) abzubauen, und dann nur einfach. Also 2 Überstunden = 2 Stunden Freizeit während der Abrechnungsperiode.
Ich würde mal ein ernstes Wort mit eurer PV reden. Wenn die nicht wissen, worum es geht, die Gewerkschaft Aleba einschalten.
Gruss,
Obiwan