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Forum / Allgemeines

Arbeitszeitregelung  

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itler01
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17 Jahren  ago  

Hallo zusammen!

In unserer Bank gibt es eine Gleitzeitordnung, die jedoch für die IT (7 Mitarbeiter) seit kurzem ausser Kraft gesetzt und durch eine Sonderregelung Arbeitszeit EDV ersetzt wurde.

Unter anderem heisst es dort (aber nur für einige Mitarbeiter, zu denen ich auch zähle):

Frühester Arbeitsbeginn: 07:30 Uhr Spätester Arbeitsbeginn: 07:40 Uhr

Ist so etwas überhaupt erlaubt?

Gruss ITler01


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yurra
175 Messages

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17 Jahren  ago  

Ein Betrieb ist nicht verpflichtet nach Gleitzeit zu funktionnieren. Falls es eine Gleizeitordnung gibt, gibt das Gesetz dem Arbeitgeber die Möglichkeit, diese Im "Interesse" des Betriebes einzurichten. (Arbeitsgesetzbuch Art. 211-7).

Am besten fragst du mal bei der Personalvertretung nach, ob die nicht in diesem Fall einschreiten können. Vielleicht ist der AG zu einem Kompromiss bereit.


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Anonyme

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17 Jahren  ago  

Also ich glaube, euer AG hat keine Ahnung, auf was er sich da einlässt. 1. Wenn in der Bank bisher Gleitzeitregelung bestand, darf davon nicht ohne Zustimmung der Personalvertretung abgewichen werden. 2. Wenn die PV zugestimmt hat, tritt automatisch der Tarifvertrag der Banken in Kraft. Dabei gilt: Arbeitszeitregelungen, die nicht Gleitzeit sind, werden automatisch wie folgt behandelt: maximale Arbeitszeit pro Tag 8 Stunden, pro Woche 40 Stunden. Alles, was darüber hinaus geht, sind automatisch Überstunden. Diese berechtigen jedoch zu einem Freizeitanspruch vom 1,5fachen - d.h., wenn du heute 10 Stunden arbeitest (2 Überstunden = 3 Stunden Freizeit), kannst du morgen bereits nach 5 Stunden nach Hause gehen. Bei Gleitzeit müssen die AN versuchen, die Überstunden während der Abrechnungsperiode (normalerweise 6 Monate) abzubauen, und dann nur einfach. Also 2 Überstunden = 2 Stunden Freizeit während der Abrechnungsperiode. Ich würde mal ein ernstes Wort mit eurer PV reden. Wenn die nicht wissen, worum es geht, die Gewerkschaft Aleba einschalten.

Gruss,

Obiwan


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itler01
12 Messages

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17 Jahren  ago  

Das Problem ist das kleine Zeitfenster. Es ist (bei den vielen Staus auf der Autobahn) fast unmöglich, immer zwischen 07:30 und 07:40 anzufangen.

Es sei denn, man kommt früher und wartet draussen ...

Gruss ITler01


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Stimmt - aber wie gesagt, ohne Zustimmung eurer Personalvertretung gilt die ganze Sache sowieso nicht. Was sagt die denn dazu?