Hallo. Ich arbeite normalerweise von Montag bis Freitag tägl. 8 Stunden.Nun soll ich auch Samstags gehen.Mein Arbeitgeber sagt das wären keine Überstunden sondern normale Stunden bedingt durch geänderte Öffnungszeiten.Für die 4 Stunden die ich Samstags arbeite könne ich ja zb Dienstags einen halben Tag frei nehmen. Sind die Samstagstunden Überstunden oder nicht? Muss ich diese abfeiern? Wenn abfeiern,wieviel darf ich als Ausgleich abfeiern? Muss er sie als Überstunden zahlen? Würde mich über Hilfe freuen!
Hallo Meffo Ich arbeite in einer Kfz-Werkstatt. Keine Ahnung welcher Kollektivvertrag. Wir haben keine Personalvertretung. Der Wortlaut aus dem Vertrag lautet:
Die normale wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Er kann nach Bedarf vom Arbeitgeber festgelegt werden zwichen 7 -18 uhr. Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage von Montags bis Samstags aufzuteilen.
Damit ist doch alles geklärt: deine maximale Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche bei einer 5-Tage-Woche. Wenn dein AG jetzt möchte, dass du 6 Tage arbeitest, bedarf es einer Änderungskündigung deines jetzigen Arbeitsvertrages. Er kann jedoch verlangen, dass du Dienstags frei machts und Samstags arbeitest....