Hallo, ich brauche bitte dringend eine Auskunft. In unserer Firma ist seid Jahren eine Arbeitszeit von 40 Std in der Zeit von Mo-Fr. üblich. Nun wurden wir aufgefordert im Wechsel jewils einen Samstag im Monat zu Arbeiten, als Gegenleistung wurde uns Angeboten diesen Tag in der folgenden Woche abfeiern zu dürfen, dass ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein finanzieller Ausgleich wird von der GF abgelehnt. Allerdings wurde angedeutet, dass eine Weigerung konsequenzen haben könnte/würde.
Ich würde empfehlen, in dieser Frage Kontakt zu ITM bzw. zur Gewerkschaft aufzunehmen, die den Kollektivvertrag abgeschlossen hat.
Im Übrigen wird man wohl davon ausgehen könne, dass in diesem falle eine wesentliche Änderung des Arbeitsvertrages vorliegt. Wenn der AG auf der Änderung besteht, liegt seinerseits eine Änderungskündigung vor, worauf der AN entsprechend reagieren kann (akzeptieren oder auf Abfindung klagen).
Flexibilisierung der Arbeitszeiten Wann und wie ist eine Ausnahme von der gesetzlichen 40 Stunden Woche möglich?, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1315
Ich hoffe, diese Regelung stellt einigermaßen zufrieden?!