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Forum / Allgemeines

Arbeitszeitänderung  

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Pips
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19 Jahren  ago  

Hallo zusammen, ich brauche mal einen Rat:Seit Jahren arbeite ich in der Zeit von 08.00-17.00h bzw 09.00-18.00h in einer Bank in der Fonds-Abwicklung. Kann mein Arbeitgeber jetzt einfach eine andere Arbeitszeit von mir verlangen, zB. 10..-19.00h ? Da ich als alleinerziehende Mutter meine beiden Kinder spätestens um 18.30h im Foyer de jours abholen muss, ist das bei mir leider unmöglich. Mein Arbeitgeber weiss das, ist aber nicht kompromissbereit. In meinem Arbeitsvertrag sind keine Arbeitszeiten festgehalten. Weiss nicht mehr ein- noch aus und bitte dringend um Hilfe.

Danke Pips


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Zu den wesentlichen Punkten eines Arbeitsvertrages gehören Punkte, die für beide Parteien wichtig waren beim Vertragsabschluss, d.h. beide zum Vertragsabschluss geführt hatten.

Das sind in der Regel Punkte wie

ein Arbeitsplatz, wie er der Qualifikation des Beschäftigten entspricht,

das Gehalt des Beschäftigten,

die Arbeitszeiten des Beschäftigten,

der Arbeitsort des Beschäftigten.

Wenn der Arbeitnehmer mit der vom Arbeitgeber gewünschten Abänderung nicht konform geht, kann der Arbeitgeber verfahren wie bei einer Vertragskündigung. Aus wichtigem Grund kann er fristlos die Abänderung verkünden; ansonsten bleibt ihm der Weg der fristgemäßen Ankündigung der Abänderung des Arbeitsvertrages.

Wenn der Arbeitsvertrag in einem wesentlichen Punkt abgeändert wird, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=777

Ich meine, wenn die Arbeitszeiten in Deinem Falle auch nicht schriftlich im Arbeitsvertag geregelt sind, so waren sie doch wohl bei Abschluss des Arbeitsvertrags festgelegt und als solche stillschweigend Teil der vertraglichen Einigung.


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Pips
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19 Jahren  ago  

Danke Meffo für die schnelle Antwort. Leider kann ich die Sache wohl drehen und wenden wie ich will, es läuft wohl auf Kündigung und Arbeitslosigkeit heraus, da ich so schnell keinen neuen Job mehr finden werde. Bin 45 Jahre alt, alleinerziehend, zwei Kinder....da stehen die Arbeitgeber nicht gerade Schlange........ Weiss jemand, wo ich mich beraten lassen kann ?

Danke Pips


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Also zuerst sollte man wohl ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen, auch der Personalvertretung. Dann, wenn alles nicht hilft, muss der AG, wenn er seinen Willen durchsetzen will, den Vertrag fristgerecht kündigen und eine Abfindung dafür herausrücken.

Vielleicht geht es auch anders, und man findet eine Kinderbetreuung, zum Beispiel unter http://www.resolux.lu Evtl. hilft das Stichwort "Maison Relais" weiter. Sollen ja neue geschaffen werden ...


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Pips
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19 Jahren  ago  

Danke Meffo für die rasche Antwort. Ein Gespräch mit der Personalvertretung hatte ich schon, die haben nochmals mit meinem Chef und der Personalabteilung gesprochen, leider scheint das aussichtslos zu sein. Ab März ändert sich meine Arbeitszeit wurde mir gesagt, ansonsten liegt es mir frei, zu kündigen. Habe heute von der Personalvertretung erfahren, das ich nicht der einzige Fall bin, eine Kollegin aus einer anderen Abteilung in derselben Situation ist auch betroffen. Leider habe ich wenig Vertrauen in unsere Personalvertretung, daher würde ich mich gerne unabhängig von denen schlau machen.

Gruss Pips


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petee01
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19 Jahren  ago  

Hallo Pips,

dann bleibt Dir noch der Weg zu der für Eure Brnache zuständigen Gewerkschaft. Die sind i.d.R. in Lux richtig heiss auf solche Vorgänge.

HTH petee01


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Hamisso
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19 Jahren  ago  

Die Personalvertretung scheint mir nicht ganz auf dem Damm zu sein. Wenhn es sich um eine wesentliche Änderung des Arbei6tsvertrages geht, und darum handelt es sich bei Änderung der Arbeitszeiten, so kommt das juristisch einer Änderungskündigung durch den Arbeitgeber gleich. Und deswegen ist der Arbeitgeber auch schadensersatzpflichtig, d.h. er muss eine Abfindung zahlen, die dem angerichteten Schaden entspricht.

Das sollte man dem Arbeitgeber auch früh genug sagen; sonst beschwert er sich noch hinterher, dass man nichts gesagt habe. Wenn dieser Schritt nicht zu umgehen ist: Dann ist es wohl am besten, in einem Einschreiben den AG darauf hinzuweisen, dass die Änderung der Arbeitszeiten wie gesagt eine Änderungskündigung darstellt. Und dass mman als AN in der persönlichen Situation sei, keine Alternative zu einer Abfindungslösung zu haben.

Vielleicht findet sich aber noch eine Stelle im Familienministerium, die sich hier vermittelnd einschalten kann.


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Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo melde mich auch mal wieder. Mit solch harten Geschützen kannst du doch nicht kommen ( Brief schreiben). Damit setzt man sich doch nur in die eigenen Nesseln... Die Arbeitsverträge sind doch schon immer so abgefaßt, daß der Arbeitgeber in den Arbeitszeiten und den Arbeitsplätzen in der Firma frei über den Mitarbeiter verfügen kann. ( versetzen kann)

Das beste ist, und da schließe ich mich den Vorgängern an: Rat bei der Gewerkschaft zu suchen, damit diese auch informiert sind und beraten können.

Auch die sogenannte: "surveillance... ( Aufsichtsbehörde in Lux. wird hier nichts ändern können. Die Misere ist doch daß man seinen Arbeitsplatz u.U. verliert und nichts mehr altersbedingt findet. Ich spreche jetzt aus eigener Erfahrung !!!!!!!!!!!!!!!!! Jumbo


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Sorry, wenn es nicht andesr geht, d.h. der Arbeitsvertag nicht fortgesetzt wedren kann, dann bleibt keine andere Wahl: Entweder man verzichtet darauf, sein Recht auf Abfindung wahrzunehmen - oder man macht seine Rechtsposition deutlich (und meldet seine Ansprüche an)!

Arbeitszeitregelung ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Und Verträge könne nicht einseitig von einer Partei geändert werden; sie bedürfen dazu der Kündigung. Und wenn man vom AG vor vollendete Tatsachen gestellt wird, muss man ihn rechtzeitig auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen - und nicht noch persönlich die Schuld dafür übernehmen!