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Forum / Allgemeines

Arbeitsvertrag und Wohnort in D,Lux oder F ? Vorteile u. Nachteile ?  

Anonymous
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21 Jahren  ago  

Hallo liebes Forum, mein Arbeitgeber will mich nach Luxemburg schicken. Der Arbeitsvertrag könnte in Deutschland oder in Luxemburg geschlossen werden.( Firma in beiden Ländern vorhanden ) Ich frage mich nun was für mich vorteilhafter ist. Ich bin Deutscher und wohne in D., meine Frau ist Französin und möchte wieder arbeiten. ( Teilzeit ) Wahrscheinlich in Lux. oder in Frankreich. Wir haben ein Kind und planen kurzfristig ein zweites. Ich selbst & Kind bin privat krankenversichert und würde das gerne auch bleiben. ( Kann ich aus der Lux. Kasse irgendwie raus ? ) Meine Frau wegen Erziehungsurlaub kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse. Wie ist das mit der Rente. Wenn ich in Lux wohne, habe ich erst nach 10 Jahren Beitragszahlung Anspruch, sonst ist das Geld verloren ? Ist das so richtig ?

Ich habe im Prinzip also folgende Möglichkeiten : Der Wohnort D, Lux oder F. ( Umzug ist sowieso fällig ) Der Einstellungsort : D. oder Lux. Was ist vorteilhaften in Bezug auf : Steuer und Sozialversicherung & Sozialleistungen. ? Dienstwagenbesteuerung ? Wer kann mir helfen ?


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Zuvor sollte man erst einmal genau hinsehen, wo wirklich Optionen verfügbar sind. Wo der Arbeitsvertrag geschlossen wird, ist meines Erachtens ziemlich gleichgültig. Wesentlich ist, wo der Ort bzw. das Land der Beschäftigung ist. Ist man in Luxemburg beschäftigt (zumindest ab einer gewissen Zeit), gilt zwingend das luxmeburgische Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht (zumindest für das in L erzielte Einkommen). Aus der luxemburg. Sozialversicherungspflicht kommt man automatisch heraus, wenn man in D wohnt und dort einer weiteren Beschäftigung nachgeht. Das ist dann aber zweifelhaft, ob das wirklich erstrebenswert ist.


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Rente aus Luxemburg bekommt man in jedem Fall für die Versicherungszeit, in der man pflichtversichert war, zusätzlich zur deutschen ("carrière mixte"). Wenn die versicherungszeit zu niedriug ist, bekommt man in jeden Fall seine Beiträge wieder heraus - oder kann freiwillig weiter machen oder kaufen. Siehe hier auf der Website u.a. den Beitrag: "Altersrente: Wann und wie?", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=209


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21 Jahren  ago  

Danke Hamisso, das Thema Rente ist auf dem Link gut beschrieben. Ist die Rente ein kapitalgedecktes Verfahren oder wie in Deutschland ein "Generationenvertrag" ? Sind die Leistungen also garantiert oder wie in Deutschland "garantiert nicht zu erwarten" ? Das mit dem zurückbekommen ist auch sehr interessant, was gibt es da für Voraussetzungen ?


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21 Jahren  ago  

Hallo Meffo, die Optionen sind fast alle vorhanden. Arbeitsvertrag mit Deutscher Firma, Arbeitvertrag mit Lux. Firma. Dienstsitz Berlin, oder Luxemburg oder Grenznahe Stadt in Deutschland. Ich werde auch sehr viel in Deutschland unterwegs sein und dafür ggf. Spesen bekommen. Wie ist die Regelung für Tagesspesen in Lux. In D ist das ein steuerlicher Unterschied ob ich im Ausland unterwegs bin oder im Inland, Ist das in Lux auch so ?


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Meffo
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21 Jahren  ago  

Ich habe den Eindruck, dass dieser wesentliche Punkt nicht verstanden worden ist: Steuerrechtlich (nach Doppelbesteuerungsabkommen bzw. nationalem Steuerrecht) kommt es nicht (!) darauf an, wo der Arbeitsvertrag abgeschlossen worden ist oder mit welcher Firma oder wo diese Firma ihren Sitz hat. Lohnsteuer muss in dem Land gezahlt werden, wo die Arbeit stattfindet bzw. an der Stelle, wo das betreffende Einkommen erzielt wird – das ist der Grundsatz (Wenn Sie für eine Firma mit Sitz in L in D arbeiten gehen, werden Sie in D lohnsteuerpflichtig für das während dieser Zeit erzielte Arbeitseinkommen!). Einkommensteuerpflicht für das sog. „Welteinkommen“ eines Haushalts (d.h. aller Angehörigen eines Haushalts) entsteht dort, wo der Wohnsitz (domicile) des Haushalts ist. Die Frage der Spesen und deren Besteuerung ist demgegenüber wohl nachrangig. Von Gewicht sind also vorrangig die folgenden 3 Punkte: 1. das Beschäftigungsland, 2. das Land, wo man sozialversichert ist, 3. das Wohnsitzland. Bei (3) ist nicht nur die Einkommensteuerpflicht für das Gesamteinkommen zu beachten, sondern auch die Höhe der Wohnungsmiete bzw. der Immobilienpreise. Nun ist es so, dass man wie so oft im Leben nicht alle schönen Dinge gleichzeitig haben kann: In L zahlt man in der Regel weniger Einkommensteuer und sind oft die Sozialleistungen besser dotiert; aber die Mieten und die Lebenshaltungskosten sind höher.


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Hamisso
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21 Jahren  ago  

Im Allgemeinen darf man wohl sagen, dass die Luxemburger Rentenpflichtversicherung im Vergleich zur deutschen vorteilhafter ist. Mehr Info unter http://www.avi.lu/brochures/pensionvall.html, auch zu Wartezeiten und Möglichkeiten des kaufens bzw. der freiwilligen Versicherung. Allerdings ist wie in Deutschland fast alles vom Gesetzgeber abhängig bzw. wie er in den kommenden Jahren entscheiden wird. Zu den Detailberechnungen ist es immer zu empfehlen, sich eine persönliche Auskunft beim Rententräger einzuholen. Allerdings kann diese Auskunft eben auch immer nur nach dem jeweils gültigen und bekannten Gesetzesstand erteilt werden. Das Finanzpolster der Luxemburger ist wohl allerdings etwas solider zu werten als das deutsche derzeit.