logo site
icon recherche
Forum / Allgemeines

Arbeitsvertrag  

Profilbild von
lux77
8 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Ich habe in meinem gültigen Arbeitsvertrag folgenden Artikel stehen: "Ferner verpflichtet sich der Arbeitnehmer bei eigener Kündigung ein Jahr lang nicht im gleichen Gewerbe tätig zu werden, ansonsten ist eine Entschädigung über 5 Monatsgehälter (netto) an die Firma xxx sofort fällig." Meine Frage, ist dieser Artikel in einem Arbeitsvertrag zulässig?


Profilbild von
yurra
175 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Solche Klauseln sind nur bedingt zulässig. Sie betreffen auch nur den Fall wo der Arbeitnehmer sich im gleichen Gewerbe wie sein (ehemaliger) Arbeitgeber selbständig machen will. Das heisst, der Arbeitgeber kann seinem Angestellten nicht verbieten zu einem direkten Konkurrenten zu wechseln!

Ansonsten ist die Klausel nur gültig falls das brutto Jahresgehalt mehr als 45569.39 EUR (index 668.46) beträgt. Sie muss auch zeitlich beschränkt sein (max. 12 Monate). Es gibt auch eine geografische Einschränkung: die Klausel darf auf keinen Fall für das ganze Land gelten, sondern nur für die Orte wo der Arbeitnhemer seinem ehemaligen Arbeitgeber direkt Konkurrenz machen kann.

Hier kannst du das Ganze auf Französich nachlesen: http://www.cepl.lu/ceplweb/brochures-2004/quest-reponses/15.pdf


Profilbild von
lux77
8 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Da mein Jahresbrutto 45569,39 Eur nicht überschreitet und ich mich nicht selbständig machen will, brauche ich also nichts zu befürchten?


Profilbild von
yurra
175 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Nein. Sogar wenn du dich selbständig machen wolltest bräuchtest du nichts zu befürchten.


Profilbild von
lux77
8 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Seite dem 1.11. arbeite ich bei der neuen Firma. Heute habe ich per Einschreibung die Entschädigungsforderung meines Arbeitsgebers erhalten ....


Profilbild von
Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Mein Vorschlag: Dem AG per Einschreiben antworten, dass seine Forderung nicht rechtens ist. Kopie desselben Schreibens an ITM.


Profilbild von
yurra
175 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Guter Vorschlag. Wenn du als Angestelleter bei der neuen Firma arbeitest, kannst du dich auf den Artikel L. 125-8 (erster Absatz) des Arbeitsgesetzbuches berufen.

http://www.legilux.public.lu/leg/textescoordonnes/codes/index.html#code_travail

Die Gehaltsklausel wird im dritten Absatz definiert, sowie in einem Règlement grand-ducal vom 11. Juli 1989

http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/1989/0501907/0501907.pdf