Ich habe in meinem gültigen Arbeitsvertrag folgenden Artikel stehen: "Ferner verpflichtet sich der Arbeitnehmer bei eigener Kündigung ein Jahr lang nicht im gleichen Gewerbe tätig zu werden, ansonsten ist eine Entschädigung über 5 Monatsgehälter (netto) an die Firma xxx sofort fällig." Meine Frage, ist dieser Artikel in einem Arbeitsvertrag zulässig?
Solche Klauseln sind nur bedingt zulässig. Sie betreffen auch nur den Fall wo der Arbeitnehmer sich im gleichen Gewerbe wie sein (ehemaliger) Arbeitgeber selbständig machen will. Das heisst, der Arbeitgeber kann seinem Angestellten nicht verbieten zu einem direkten Konkurrenten zu wechseln!
Ansonsten ist die Klausel nur gültig falls das brutto Jahresgehalt mehr als 45569.39 EUR (index 668.46) beträgt. Sie muss auch zeitlich beschränkt sein (max. 12 Monate). Es gibt auch eine geografische Einschränkung: die Klausel darf auf keinen Fall für das ganze Land gelten, sondern nur für die Orte wo der Arbeitnhemer seinem ehemaligen Arbeitgeber direkt Konkurrenz machen kann.
Hier kannst du das Ganze auf Französich nachlesen: http://www.cepl.lu/ceplweb/brochures-2004/quest-reponses/15.pdf
Guter Vorschlag. Wenn du als Angestelleter bei der neuen Firma arbeitest, kannst du dich auf den Artikel L. 125-8 (erster Absatz) des Arbeitsgesetzbuches berufen.
http://www.legilux.public.lu/leg/textescoordonnes/codes/index.html#code_travail
Die Gehaltsklausel wird im dritten Absatz definiert, sowie in einem Règlement grand-ducal vom 11. Juli 1989
http://www.legilux.public.lu/leg/a/archives/1989/0501907/0501907.pdf