Solche Klauseln sind nur bedingt zulässig. Sie betreffen auch nur den Fall wo der Arbeitnehmer sich im gleichen Gewerbe wie sein (ehemaliger) Arbeitgeber selbständig machen will. Das heisst, der Arbeitgeber kann seinem Angestellten nicht verbieten zu einem direkten Konkurrenten zu wechseln!
Ansonsten ist die Klausel nur gültig falls das brutto Jahresgehalt mehr als 45569.39 EUR (index 668.46) beträgt. Sie muss auch zeitlich beschränkt sein (max. 12 Monate). Es gibt auch eine geografische Einschränkung: die Klausel darf auf keinen Fall für das ganze Land gelten, sondern nur für die Orte wo der Arbeitnhemer seinem ehemaligen Arbeitgeber direkt Konkurrenz machen kann.
Hier kannst du das Ganze auf Französich nachlesen:
http://www.cepl.lu/ceplweb/brochures-2004/quest-reponses/15.pdf