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Forum / Allgemeines

Arbeitsverträge  

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Peter2
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22 Jahren  ago  

Arbeite bei einer Transportfirma aus Österreich in Luxemburg. Nun die Frage haben wir bei Kündigung Anspruch auf Abfindung und kann man geleistete Überstunden einfordern.Unsere Bezahlung geht auf Touren, die arbeitsverträge auf Stundenlohn. Danke


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Meffo
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22 Jahren  ago  

1) Abfindung bei Kündigung: Wer kündigt denn, mit welcher Begründung? Wie lange beschäftigt? 2) Ob "Überstunden" geleistet sind, hängt von der geltenden Arbeitszeitregelung ab. Wo sind Ihre Arbeitszeiten geregelt? Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag? 3) Ich verstehe nicht recht, was das heißen soll: "Bezahlung geht auf Touren, Arbeitsverträge auf Stundenlohn". Da die Situation im Speditionsgewerbe äußerst vertrackt ist (Arbeitszeitregelung etc.), würde ich prinzipiell als effizienteren Weg empfehlen, sich mit solchen Fragen an Personalvertreter im Betrieb bzw. an eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft zu wenden. Das soll jedoch nicht ausschließen, Ihre Fragen hier weiterhin zu diskutieren! Dazu müsste man jedoch ein wenig mehr Details erhalten.


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Der Arbeitnehmer ist in demjenigen Land lohnsteuerpflichtig, wo er seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt und bei der zuständigen Sozialversicherung anzumelden. Es ist immer misslich, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber auf seine gesetzliche Pflichten aufmerksam machen muss. Wenn es aber anders nicht geht: Ich würde empfehlen, den Arbeitgeber per Einschreiben mit Rückschein auf seine Anmeldepflichten hinzuweisen. Es kann ja wohl nicht sein, dass Sie als Arbeitnehmer den Schaden davon haben - etwa durch Nachforderungen vom deutschen Finanzamt! So lange diese grundsätzliche Frage nicht geklärt ist, kann man einzelne davon abhängige Fragen schlecht beantworten. Ihr Anspruch gegenüber dem deutschen Rentenversicherungsträger bleibt natürlich erhalten. Entweder kommt der Anspruch gegenüber dem luxemburgischen Rentenversicherungsträger einfach hinzu, oder ihre deutsche Rentenversicherung wird einfach weitergeführt - es kommt darauf an, in welchem Land sie aufgrund Ihrer neuen Beschäftigung sozialversichert sind! Sie können sich an ITM www.itm.lu (auch per per E-Mail) wenden oder an das Zentrum für Sozialversichrung www.ccss.lu wegen genauerer Auskünfte oder Einschätzung Ihres Beschäftigungsverhältnisses. Auch das deutsche Finanzamt sollte qualifizierte Auskünfte erteilen könne, wo Sie hingehören. Um es zu wiederholen: Wichtig ist das Land, wo Sie Ihrer Beschäftigung nachgehen, und dann Ihr Wohnsitzland.


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Also wenn der Arbeitgeber sich für inkompetent erklärt, die Frage zu klären, wohin die Steuerpflicht besteht, gibt es meiner Ansicht nach nur eines: Bestehen Sie auf Bruttozahlung. Dann können Sie sich in aller Ruhe um Klärung dieser Frage selbst kümmern. Es besteht nämlich die Gefahr, dass Sie am Ende der Gelackmeierte sind (obwohl Sie vielleicht zurzeit mit der Höhe der Luxemburger Lohnsteuer besser fahren – aber was wird, wenn das deutsche Finanzamt irgendwann dahinter kommt und ebenfalls Steuer haben will?) In dieser Frage sollten Sie mit allen 3 Parteien nur noch schriftlich verkehren(weil Sie hinterher Beweise brauchen!) Schildern Sie Ihre Situation dem Luxemburger Steuerbüro (für nicht ansässige, non-résidents, Rue de Hollerich Hausnummer 5, nahe Hauptbahnhof Luxbg.) und dem deutschen Finanzamt und verlangen Sie darüber eine verbindliche Auskunft. Eine entsprechende Auskunft sollte Sie ebenfalls von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Wenn Sie diese Schreiben erst einmal alle haben (und möglichst das Bruttogehalt), können Sie der Zukunft gefasst ins Auge sehen!


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Meffo
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22 Jahren  ago  

Wenn weniger als 12 Monate in Luxemburg zurückgelegt werden, dann werden sie bei der deutschen Rente angehängt. Ansonsten entsteht bei dem Luxemburger Rententräger ein eigener Anspruch. Bei den Wartezeiten werden deutsche und luxemburgische Zeiten addiert. Der Alterszuschlag kommt zum Kindergeld hinzu. Unter www.arbeitsamt.de gibt es übrigens einen "Leitfaden für deutsche Grenzgänger" zum Herunterladen.