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Forum / Allgemeines

Arbeitsunfall und Krankmeldung  

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Chucky
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17 Jahren  ago  

Hallo! Wem ist die wohl gängige Praxis bekannt, dass man sich nach einem Wegeunfall zwar krankschreiben lässt, aber trotzdem arbeiten kommt? Die Krankmeldung soll anscheinend dazu dienen, Ansprüche an die AAA geltend machen zu können, da es - sollten Spätfolgen aus einem Wegeunfall resultiernd auftreten - ansosten wg. Beweislage (Erkrankung kommt vom Wegeunfall) schwierig wird. Verstösst das nicht gegen ein Gesetz? Sollte ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht nach Hause schicken, der trotz Krankmeldung arbeiten kommt? Dies kann sich doch ansonsten negativ für den Arbeitgeber auswirken. Danke für Eure Hilfe!


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

Wenn man trotz einer Krankmeldung arbeiten geht, würde ich mir das vom Arzt bestätigen lassen. Aber - besonders bei einem Wegeunfall wäre ich da sehr vorsichtig. Sollten wirklich Spätfolgen auftreten, ist es ja wohl sehr gut möglich, dass die AAA dann mit Hinweis auf das verfrühte Wiederaufnehmen der Arbeit die Leistung ablehnt bzw. absenkt.


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Mit Sicherheit verstößt es gegen das Gesetz, Leistungen zu beanspruchen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Dabei kommt der Leistungsempfänger als erster wegen Betrug dran, nicht der Arbeitgeber, der da mitspielt oder inspiriert hat.


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Chucky
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17 Jahren  ago  

Danke für die Beiträge! Da der Arbeitgeber NICHT dazu inspiriert, sollte er den Arbeitgeber am Besten sofort wieder nach Hause schicken, wenn er trotz Krankmeldung arbeiten kommt, oder? Ich habe mir nur die Frage gestellt, ob es grundsätzlich nach einem Wegeunfall besser ist - eben wg. möglicher Spätfolgen - sich eine Krankmeldung geben zu lassen oder akzeptiert die AAA auch Spätfolgen, wenn man eben keine Krankmeldung hatte?


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Chucky
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17 Jahren  ago  

Sorry! Der Arbeitgeber sollte natürlich den ARBEITNEHMER sofort nach Hause schicken!


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Meffo
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17 Jahren  ago  

Wer Anspruch erhebt, hat die Beweispflicht, dass dieser Anspruch zu Recht besteht. Wer also aus persönlichen und durchaus verständlichen Gründen dazu neigt, seine eigenen Gebrechen oder schäden nicht zu dramatisieren oder möglichts wenig Aufhebens davon zu machen, indem er offizielle Regelungen missachtet oder unterläuft, gefährdet seine eigenen Ansprüche.

Man hält sich also besser an den alten Grabspruch der Spartaner: "... hier liegen wir, wie das Gesetz es befiehlt."

Behörden sähen es sowieso am liebsten, wenn der Tote seinen Totenschein gleich selber unterschriebe.


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Chucky
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17 Jahren  ago  

Wäre es also somit grundsätzlich besser, wenn man sich auf Verdacht krankschreiben lässt, nach einem Wegeunfall? Um somit evtl. einen späteren Nachweis bzgl. Unfallrente o.ä. zu erleichtern? Stimmt es, dass die AAA nur Sachleistungen gibt, wenn man auch eine Krankmeldung zur Unfallmeldung präsentiert?