Hallo,
wie sieht eigentlich die Gesetzeslage aus, wenn einem Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit ein Arbeitsunfall zustößt und hier eine Arbeitsunfähigkeit eintritt?
Kann dann trotzdem gekündigt werden und wie sieht dann die Lohnfortzahlung bzw. Krankengeldzahlung aus? Macht es einen Unterschied, ob der Betrieb durch eine nicht den Unfallverhütungsvorschriften Einrichtung eine Mitschuld trägt?
Gruß Dimitri