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Forum / Allgemeines

Arbeitsunfall mit arbeitsunfähigkeit in der Probezeit  

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Dimitri
21 Messages

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17 Jahren  ago  

Hallo,

wie sieht eigentlich die Gesetzeslage aus, wenn einem Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit ein Arbeitsunfall zustößt und hier eine Arbeitsunfähigkeit eintritt?

Kann dann trotzdem gekündigt werden und wie sieht dann die Lohnfortzahlung bzw. Krankengeldzahlung aus? Macht es einen Unterschied, ob der Betrieb durch eine nicht den Unfallverhütungsvorschriften Einrichtung eine Mitschuld trägt?

Gruß Dimitri


Anonymous
Anonyme

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17 Jahren  ago  

hallo, wende dich da am besten mal an eine der beiden Stellen hier:

http://www.aaa.lu/ www.itm.public.lu

die müssten eigentlich da Bescheid wissen

LG


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Meffo
7079 Messages

Offline

17 Jahren  ago  

Solange man krank geschrieben ist, kann man nicht gekündigt werden. Danach greift das grundsätzliche Recht auf Kündigung innerhalb der Probezeit, mit entsprechender Frist, je nach Dauer der vereinbarten Probezeit.

Wenn den AG ein Mitverschulden trifft, ist die Frage seiner zivilrechtlichen Haftung zu klären, ggf. in Beratung durch Gewerkschaft oder Rechtsanwalt.

Nach neuer Gesetzeslage muss man erst eine Wartezeit hinter sich gebracht haben, um Angeld auf Krankengeld durch die Sozialversicherung zu bekommen.