Mein Mann hatte letzte Woche einen Arbeitsunfall - Oberschenkelhalsbruch. Jetzt bechen auf mich die luxemburger und deutschen Bürokratien / Krankenkassen / Unfallversicherungsgenossenschaften ein (als würde EINE nicht genügen). Ich habe in eurem Forum gelesen, dass zu diesem Thema wohl auf dem letzten Grenzgängertreffen eine lustige Einlage war. Zur Zeit ist mir nicht zum Lachen zu mute, aber vielleicht kann mir jemand helfen, damit wir im Vorfeld Fehler und doppelte Wege sparen können. Mein Mann liegt in D im Krankenhaus und muss mindestens noch zweimal operiert werden. Arbeitsunfähig ca. 2-3 Monate.
Man muss hier unterscheiden zwischen Schadenfreude und Galgenhumor. Da die Einlage von einer Betroffenen in derselben Lage kam (allerdings Wochen später, nach dem Geschehen), kann man dies s sicherlich akzeptieren. Die Situation ist weder emotional noch bürokratisch einfach. In Luxemburg ist www.aaa.lu zuständig. Wichtig ist, dass schnellstmöglich hier die Unfallanzeige erfolgt. Einen Beitrag zum Thema hatten wir unter "Arbeitsunfall – was tun?", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=250 Gute Besserung (und Nervenstärke!)
So schnell wie möglich, innerhalb 7 Tagen Unfallanzeige an gestzl. lux. Unfallversicherung. krankenhaus über berufsunfall informieren. Von lux. Unfallversicherung kommt ein Bescheid, das Unfall aufgenommen und Abwicklung über die deutsche Berufsgenossenschaft. (dies kann allerdings dauern). Daher Krkh. informieren, daß Abwicklung über Berufsgenossenschaft, zuständig für Grenzgänger ist Berufsgenossenschaft für Binnenschifffahrt in Duisburg. Darauf achten, daß von Krkh. auch als Arbeitsunfall aufgenommen und Bescheid an Berufsgenossenschaft geschickt wird. Von Duisburg erhält man keinen extra Bescheid. Vorsichtshalber auch Krankenkasse darüber informieren. Rechnung über Eigenbeteiligung im Krankenhaus und u.U. Fahrtkosten kann man nach Rücksprache (wenn Unfall in Duisburg gemeldet, Aktenzeichen vergeben) formlos direkt mit kurzem Schreiben dort geltend machen. Geld kommt recht zügig. Meistens verlangt die Krankenkasse auch noch einen Unfallbericht um sich auch an die Berufsgenossenschaft zu wenden.
Hoffe das war jetzt nicht alles zu verwirrend. Wenn alles in die Wege geleitet ist, alle Leistungsträger informiert, heist es leider erst mal abwarten. (Von allem aber Kopien machen).
Ich wünsche gute Besserung.