Das wirkliche problem rührt daher, dass Bürokraten nur nach dem Buchstaben der Vorschrift arbeiten, um gegenüber ihren Vorgesetzten nicht aufzufallen.
Das Wohl des Versicherten oder der Zweck des gesamten Verfahrens fällt dabei hinten runter.
Den Luxemburger Kontrollarzt einzuschalten hätte den Vorteil (Angriff ist die beste Verteidigung), späterem Ärger wegen der Dauer der Krankmeldung vorzubeugen.
Wenn man vorher schon etwas schriftlich von dieser Stelle hat, sollte man eigentlich im Vorteil sein.
Natürlich kann man eine Krankmeldung fristgemäß auch verlängern lassen.
Man bedenke jedoch an die Rahmenfristen, wie viele tage insgesamt in der Referenzperiode man krank sein darf, bevor der Arbeitsvertrag endet.
Der Kontrollarzt ist in solchen Fällen also früher oder später dran; und vielleicht ist es besser, früher, auf eigenen Terminwunsch hin?!