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Forum / Allgemeines

Arbeitsunfähigkeit nach Kündigung - Grenzgänger  

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CocoLux
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18 Jahren  ago  

Ich habe eine Frage - mein Arbeitsvertrag endet zum Ende des Monats durch Kündigung seitens des AG. Am 01.08. werde ich wegen einer OP für zwei Wochen krankgeschrieben sein. Ich bin ab 01.08. in D arbeitslos gemeldet.

Meine Frage ist, ob ich die CMEP in Lux informieren muss und es durch sie zu einer Fortzahlung kommt, weil die Arbeitsunfähigkeit direkt an die Kündigung anschließt? Weiß da jemand Bescheid?

Danke.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Es gibt eine Übergangszeit, in der man die Leistungen der Kasse weiter erhalten kann. Andererseits kann man keinen zwei Pflichtkassen gleichzeitig angehören. Wg. Arbeitslosigkeit musst Du Dich in D bei Deiner Kasse zurück- bzw. ummelden!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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18 Jahren  ago  

Gehe schleunigst zum Arbeitsamt und kläre das mit denen. Die zahlen die dt. Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit. Da die Kündigung schon rechtens ist, bis du auf der dt. Seite. Lux. ist abgeschrieben für dich. ( so mein Kenntnisstand ).


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CocoLux
38 Messages

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18 Jahren  ago  

Hab mich jetzt mit den Krankenkassen persönlich auseinandergesetzt, da die Agentur für Arbeit willkürlich entscheidet und blockiert, wo sie kann. Überhaupt ist die Agentur für Arbeit in Trier sehr 'zurückhaltend' mit entsprechenden Informationen.

Für diejenigen, die sich in ähnlicher Situation wiederfinden - laut Auskunft meiner deutschen und der luxemburger Kasse sieht die Lage wie folgt aus:

Fall I: Kündigung zum 31.07. - Arbeitslosmeldung in D ab 01.08. - Krank ab 01.08. - Worst Case Scenario, weil das A-Amt in D, dadurch, dass der Arbeitslose dem Arbeitsmarkt ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit NICHT 1 Tag zur Verfügung gestanden hat, die Leistung verwehrt und zwar bis zum Ende der AU.

Fall II: Wie oben, aber arbeitsunfähig ab 02.08. - in dem Fall ist das Arbeitsamt zur Leistung verpflichtet, auch im Krankheitsfall, da der Arbeitssuchende bereits 1 Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hat.

Fall III: wie oben, aber Beginn der AU noch während der Kündigungsfrist, z. B. 31.07. Beginn der Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall ist die CMEP in Lux zur Fortzahlung der Bezüge verpflichtet! Das Arbeitsamt in D zahlt in dem Fall nichts (siehe Fall II). Bei Beendigung der AU ist zu beachten, dass man möglichst schnell Kontakt mit seiner alten oder zukünftigen Krankenkasse in D aufnimmt und sich eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen lässt. Beispiel: Die AU beginnt am 31.07. und endet am 15.08. - Fortzahlung der Bezüge durch die Caisse Maladie in Lux bis 15.08. Ab 16.08. greift/beginnt die Arbeitslosigkeit in D und die Mitgliedschaft in der deutschen Kasse.

Zur Arbeitslosigkeit in D nach Kündigung in Lux ist es auch so, dass die Agentur für Arbeit nach 'Härtefall' entscheidet, ob sie das Arbeitslosengeld vorläufig zahlt, wenn noch nicht das Formular E301 vom Arbeitsamt in Lux ausgefüllt wurde und dem A-Amt in D vorliegt. Sie fordern dann sämtliche Ersatz-Belege (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen der letzten vier Monate, Kündigungsschreiben, etc.) an und zahlen evtl. trotzdem nicht, selbst wenn das Formular E301 vom Arbeitgeber ausgefüllt wurde und dem A-Amt in D vorliegt. Auch hier muss man am Ball bleiben, dass man das Formular so schnell wie möglich auch vom Arbeitsamt in Luxemburg zur Vorlage in D bekommt!


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Danke für die Info, CocoLux. Wirklich eine harte Nuss. Wer Grenzgänger wird, ist anscheinend selber schuld. Vorbei die schönen Phrasen von Europa und Großregion. Sobald man ein Problem hat, sitzt man zwsichen allen Stühlen...

Wäre gut, wenn man dies an die medien wietzre geben könnte. So erreichte michz gerade ein Brieflein:

Liebe Grenzgänger-Webmaster, ich plane eine Radio-Reportage über deutsche Pendler nach Luxemburg für die Sendung "Treffpunkt Europa" (www.treffpunkteuropa.eu) und würde mich freuen, wenn einer von Ihnen mir am kommenden Montag oder Dienstag in Luxemburg Stadt kurz etwas zu ihrer Webseite erzählen könnte. Bitte melden Sie sich bei mir, herzlichen Dank, Susanne Henn

Susanne Henn Deutsche Welle Radio Europamagazine Kurt-Schumacherstr. 3 53113 Bonn Deutschland

Telefon: +49-228-4294564 Mobil: +49-171-1901804

www.treffpunkteuropa.eu

Könntest Du Dich da mit einschalten? Immerhin hättest Du was zum Thema zu erzählen!


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CocoLux
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18 Jahren  ago  

Hallo,

immer gern, aber leider bin ich durch einen chirurgischen Eingriff in dieser Woche blockiert sowie die zwei Wochen drauf... deshalb auch das ganze Theater mit Arbeitsamt und Zuständigkeiten der Leistungsträger.

Gruß, Cocolux