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Forum / Allgemeines

Arbeitsunfähigkeit  

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BartSimpson0815
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18 Jahren  ago  

Seit Montag bin ich krankgeschrieben. Im Rundschreiben der Caisse de Maladie des Employes Prives erfahre ich nun, daß ein Formular auszufüllen ist, welches die Caisse bekommt. Wo bekomme ich das denn her?


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Dieses Formular gibt es wohl nur in Luxemburg. Kaum zu erwarten, dass ein deutscher Hausarzt darüber verfügt. Und wenn, weiß ich nicht, ob er gezwungen werden kann, ein Formular in französischer Sprache zu unterschreiben. Solange die CMEP nicht verrät, wo ein deutscher Grenzgänger diese Formulare herbekommen soll, würde ich raten, die deutschen Formulare zu benutzen. (Es wäre ja schon eine Lösung, wenn es die Fomrulare online gäbe. Aber sie sind wie zu Anno Tobak aus Spezialpapier!)

Fazit: Die Luxemburger erlassen nicht selten Gesetze und Verordnungen, als ob es keinen einzigen Grenzgänger im Lande gäbe.

Doch im Recht gilt immer noch die Devise: Wer soll, muss auch können!


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dirkangela
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18 Jahren  ago  

Was für ein Formular soll das denn sein?!?!

Meines Wissen reicht es auch bei der CMEP einfach die deutsche Krankmeldung einzuschicken.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Na ja, das ist das luxemburg-eigene Formular über die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, das aus mehreren Durchschlägen (volets) in unterschiedlicher Färbung besteht. Die Luxemburger Regelungen, insbesondere die Krankenkassen-Statuten, nehmen laufend darauf Bezug. Nur im Falle von Genzgängern: 1. Woher soll der Arzt im Wohnland dieses Formular bekommen? Und selbst wenn sich der Grenzgänger vor seinem Krankwerden damit eingedeckt hat und es dem Arzt mitbringt: 2. Ist der deutsche Arzt fähig und willens, dieses Formular auszustellen und zu unterschreiben?

Irgendwo habe ich gelesen, die Grenzgänger sollen "nach Möglichkeit" das Luxemburger Formular benutzen. Also im Notfall doch wieder das deutsche. Damit zielen jedoch ggf. einige Luxemburger Regelungen etwas ins Leeere, zumindest diejenigen, die besagen, dass Volet Nr. 1 an Stelle X, das Volet Nr. 2 an Stelle Y gesandt werden soll ...

Ist ja alles nicht so tragisch. Ärgerlich ist nur, dass innerhalb dieser ganzen Bürokratie anscheinend niemand die Fähigkeit oder Verantwortlichkeit hat, von A nach B einen Schritt weit vorauszudenken.

Lässt mich Schlimmes befürchten, wenn mal eine elektronische Krankenakte eingeführt werden soll.


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Petra1
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18 Jahren  ago  

Du kannst auch eine Kopie der deutschen Krankmeldung an die CMEP schicken Briefe an CMEP musst du nicht freimachen).


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Ob letzteres auch für Briefpost aus Deutschland gilt, wage ich zu bezweifeln...