Hallo Flayer,
Du benötigst für Deine Lohneinkünfte aus Luxemburg eine eigene Luxemburger Steuerkarte.
In der Regel meldet der Arbeitgeber seine neu eingestellten Leute bei der Steuerverwaltung und der Sozialversicherung an; d.h. er ist dazu gesetzlich verpflichtet, und wenn es sich um eine ordentliche Firma handelt, so wird er sich auch an die gesetzlichen Vorschriften halten, möchte ich meinen.
Für die Beantragung der Steuerkarte benötigst Du eine Bescheinigung von Deiner dt. Meldebehörde über die Zusammensetzung deines Haushalts.
Wenn Du die ärztliche Betreuungsleistungen weiterhin über Deine bisherige dt. Krankenkasse abrechnen willst. musst Du Dich bzw. Deine Famioienangehörigen bei der Luxemburger und Deiner dt. Kasse entsprechend ummelden.
Ich weiß nicht, was Soka-bau ist.
Wenn Du damit einen Veranstalter von Urlaubsangeboten meinst, so was kenn ich nicht in Luxemburg.
Was es aber gibt (und in Deutschland meines Wissens nicht), das ist ein "Kollektivurlaub".
Das heißt, der Taruifvertrag schreibt den Unternehmen und ihren Beschäftigten vor, zu welchen Zeiten im Kalenderjahr gemeinsam der Urlaub zu nehmen ist.