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Forum / Allgemeines

Arbeitsrecht - opffene Gehaltsforderungen  

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18 Jahren  ago  

Hallo alle zusammen, ich hab ein dickes Problem: ich habe eine neue Anstellung seit März 2006; die letzten beiden Monatsgehälter wurden mir nicht ausgezahlt; die Firma ist noch nicht "richtig" angemeldet (ist noch in der "Schwebe") und ich bin deswegen noch nicht angemeldet bei der Krankenversicherung. Mein "Chef" möchte mir diese Anmeldung nicht unterschreiben. Hat jemand von Euch eine Ahnung wie ich jetzt genau vorgehen kann? Oder gíbt es in Lux eine Stelle (so etwas wie ein Arbeitsgericht) wohin ich mich melden kann. Irgendwie hab ich gewaltig die A...karte gezogen, da meine letzte Firma auch schon Konkurs gemeldet hatte und ich deshalb ganz schön in Schwierigkeiten kam. Warte auf Eure Vorschläge!


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18 Jahren  ago  

Hallo, schließe mich dieser Frage an, da mir mein letzter Arbeitgeber in LU nach Entlassung aller Mitarbeiter und " vorläufiger Stillegung" seiner Firma ebenfalls noch einen Teil meines Gehaltes schuldet und das seit einem halben Jahr. Habe keinen Arbeitsrechtschutz, will mich aber trotzdem wehren! Irgendwelche Vorschläge? Bei den Links habe ich das Arbeitsgericht LU nicht finden können. Danke und Gruß!


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carenka
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18 Jahren  ago  

Hallo,

würde mal beim Centre Commun (für die Affiliation bei der Sécurité sociale) anrufen und fragen wie Du vorgehen sollst.Tel. Siehe Unten. Centre Commun de la Sécurité Sociale Département Affiliation L-2975 LUXEMBOURG

Guichets 125 route d'Esch à Luxembourg Heures d'ouverture: de 8h00 à 16h15

Tél. 40141-1 (annuaire) Fax 404481


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Hallo Otto, der abhängig Beschäftigte kann sich schlecht selbst bei der Sozialversicherung anmelden, da der Arbeitgeber unterschreiben muss. Wenn Du aber nicht angemeldet bist, arbeitest Du "schwarz", d.h. illegal.

Ich würde das auf jeden Fall den Sachverhalt per Einschreiben der www.ccss.lu und der ITM mitteilen. Ob das Deine Chancen auf Gehaltsazhlung erhöht, möchte ich jedoch bezweifeln. Aber diese Chance ist nach der geschilderten Vorgeschichte sowieso nicht sehr groß.

Du kannst auch noch Deinem Arbeitgeber eine förmliche Mahnung schreiben (mit Zahlungsfrist setzen) und dann das geschuldete Geld einklagen.


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18 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Tipps und Ratschläge!