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Diesel wird teurer in Luxemburg
Forum / Allgemeines

Arbeitsrecht  

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Jeff
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18 Jahren  ago  

Hallo, ich habe ein 40 std Arbeitsvertrag, mein Arbeitgeber zwingt uns seit januar bis märz 50 std (mind) zu arbeiten, darf er das ? danke für jede info


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Neue Prozedur für die Beantragung auf Leistung von Überstunden, edito du 18/01/2007 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1678


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Anonyme

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18 Jahren  ago  

bei dieser Gelegenheit stellt sich mir die Frage, wie sich das mit dem Zwangsabzug von Zeit in der Mittagspause verhält. Wieviel darf abgezogen werden und wie wird der tatsächliche abzug festgelegt ? In den Tarifverträgen ist dazu nichts zu finden.


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Die tägliche Arbeitszeit darf nur einmal pro Tag durch eine unbezahlte Pause unterbrochen werden. Pro 24 Stunden muss jeder Beschäftigten mindestens ununterbrochen 11 Stunden Ruhezeit haben; innerhalb 7 Tagen mindestens 44 Stunden.

Mehr dazu siehe ITM und/oder Gewerkschaften.

Heures de repos

En principe, l'horaire journalier ne peut être entrecoupé que d'une seule période de temps de repos non-rémunérée. Tout travailleur doit bénéficier au cours de chaque période de 24 heures, d'une période de repos de 11 heures consécutives au moins et au cours de chaque période de 7 jours, d'une période minimale de repos de 44 heures.

http://www.itm.public.lu/droit_travail/duree_du_travail/index.html


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Anonyme

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18 Jahren  ago  

heißen Dank! Allerdings kann ich immer noch nicht finden, wie die allgemein üblichen 45 Minuten festgelegt werden. Ist das irgendwo geregelt? Weisst Du sowas?


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Speed76
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18 Jahren  ago  

Sali Donaldine !

also bei uns sind es 30 minuten, die so oder so abgezogen werden. Denke die 45 min sind nicht unbedingt allgemein ueblich 🙂

lg speed


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Wenn der Beschäftigte mehr als 6 Stunden pro Tag arbeitet, muss mindestens eine (unbezahlte) Pause gewährt werden. Bei Jugendlichen nach 4 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten. Mehr gibt das Gesetz nicht her. Alles andere kann durch Arbeitsvertrag / Betriebsvereinbarung / Kollektivvertrag geregelt werden (bei Gleitzeit muss die GL einen Arbeitszeitplan herausgeben). Am besten ist es, den Personalvertreter zu befragen, was auf welcher Basis im jeweiligen Unternehmen gilt.


Anonymous
Anonyme

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18 Jahren  ago  

Vielen Dank Speed!


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 693 Messages

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18 Jahren  ago  

Normalerweise muss der AG die Überstunden bei der Behörde genehmigen lassen??!!! Oder ist dem nicht mehr so??? Ansonsten könnt ihr bei der Inspection du travail??? nachfragen. Die behandeln auch anonyme Anrufe und verfolgen sie. Zahlt er auch die Überstunden???


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Meffo
7079 Messages

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18 Jahren  ago  

Neue Prozedur für die Beantragung auf Leistung von Überstunden, edito du 18/01/2007 http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=1678