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Diesel wird in Luxemburg teurer
Forum / Allgemeines

Arbeitsort Luxemburg, Wohnsitze Luxemburg und Deutschland  

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UlfRocco1105
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19 Jahren  ago  

Hallo allerseits,

mein Arbeitgeber hat mir kurzfristig ein Stellenangebot für Luxemburg unterbreitet. Da nur ich dort Arbeit habe und meine Lebensabschnittsgefährtin nicht, bin ich gezwungen, mir in Luxemburg eine - vom Arbeitgeber finanzierte - Wohnung zu nehmen, ohne meinen Hauptwohnsitz in Deutschland aufgeben zu wollen.

Mein Arbeitgeber ist eine Luxemburger Gesellschaft. Folgerichtig wird mein Einkommen in Luxemburg versteuert.

Wo und wie muss ich aber meine Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen (Kosten für wöchentliche Heimflüge, die der AG leider nicht trägt).

Gibt es in Luxemburg auch eine Regelung wie in D bezüglich Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate im Rahmen einer Doppelten HF wie in Deutschland?

Danke, LG aus Sachsen


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo UlfRocco1105,

In welchem Lande Dein Gehalt der Einkommensteuer unterworfen wird bzw. die Lohnsteuer einbehalten wird, richtet sich nicht nach dem Unternehmenssitz, sondern in welchem Staat Dein Arbeitplatz tatsächlich sich befindet. In Deinem Falle kommt es wohl auf dasselbe heraus.

In L kannst Du Werbungskosten im Hinblick auf das dort erzielte Gehalt nur machen, was diesem als Ausgaben zurechenbar ist (also nicht für Einkünfte, die Du in L gar nicht versteuerst).

Für den Arbeitsweg gibt es in L eine schematisch ermittelte Pauschale, die geht nur bis zum Grenzübergang. Da Du in L eine eigene Wohnung haben wirst, vermutlich nur bis zu Deinem Wohnort. Siehe Die Fahrt zum Arbeitsplatz und zurück, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=613

Da Du die Wohnung in L vom AG bezahlt bekommst, wirst Du dies auch noch als Sachbezug versteuern müssen.

Doppelte Haushaltsführung kannst Du nur in D geltend machen. Falls Du keine weiteren Einkünfte in D mehr zu versteuern hast (ich nehme an, dass Du mit Deiner Gefährtin steuerlich nicht zusammen veranlagt wirst), hast Du in D keine Steuern zu zahlen, von denen Du Deine erhöhten Werbungskosten absetzen kannst. Also Fliegen ist Privatvergnügen!

Da gibt es nur noch eines: Heiraten!


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SteuerPerle
417 Messages

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19 Jahren  ago  

Beim Heiraten unterliegt dann aber das Luxemburger Einkommen dem Progressionsvorbehalt in D.

So etwas wie Verpflegungsmehraufwendungen gibt es in Lux. nicht.

Gruß SteuerPerle


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Der Hinweis mit dem Heiraten sollte nur eine Anspielung darauf sein, dass bei einer Veranlagunsgemeinschaft die Sache anders aussieht, d.h. anders gerechnet wird und ggf. auch andere Argumente zählen.

Eine andere "Piste": Wenn L als steuerlichen Wohnsitz die Wohnung in L zugrunde legt, dann müsste logischer Weise der Steuerpflichtige auch als Ansässiger angesehen werden. Das sollte dann aber auch den Vorteil bringen, entsprechende Sonderausgaben usw. geltend machen zu können.

Und noch einmal zurück zu den Werbungskosten und den Fahrten: Wenn auch das Steuerrecht in L nicht dieselben Pauschalen kennt wie in D (doppelte Haushaltsführung, Verpflegungsmehraufwand, ...), so kann man doch versuchen, die betreffenden Belege zu sammeln und im Einzelnen als Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben anerkannt zu bekommen.


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Ricola
61 Messages

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19 Jahren  ago  

Bedenke, dass Du nicht nur in Lux. versteuert wirst, sondern auch hier sozialversichert sein wirst! Die Gesamtabzüge auf Dein Brutto sind in der Regel unter 25 %. Das ist wahrscheinlich mehr, als wenn du in D sozialversichert bist und Steuern zahlst, die von Dir genannten Kosten jedoch absetzen kannst.