Hallo allerseits,
mein Arbeitgeber hat mir kurzfristig ein Stellenangebot für Luxemburg unterbreitet. Da nur ich dort Arbeit habe und meine Lebensabschnittsgefährtin nicht, bin ich gezwungen, mir in Luxemburg eine - vom Arbeitgeber finanzierte - Wohnung zu nehmen, ohne meinen Hauptwohnsitz in Deutschland aufgeben zu wollen.
Mein Arbeitgeber ist eine Luxemburger Gesellschaft. Folgerichtig wird mein Einkommen in Luxemburg versteuert.
Wo und wie muss ich aber meine Doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen (Kosten für wöchentliche Heimflüge, die der AG leider nicht trägt).
Gibt es in Luxemburg auch eine Regelung wie in D bezüglich Verpflegungsmehraufwand für die ersten 3 Monate im Rahmen einer Doppelten HF wie in Deutschland?
Danke, LG aus Sachsen