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Forum / Allgemeines

Arbeitslosigkeit bei Zeitvertrag - Unterschiede Lux - Deutschland  

Anonymous
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20 Jahren  ago  

Hallo, habe einen Zeitvertrag vom 01.07.2004 bis 01.07.2005 und leider bisher keine Bestätigung, dass dieser verlängert und gar in einen permanenten Vertrag umgewandelt werden soll. Wie und von wem erhalte ich das Arbeitslosengeld? Auf welcher Grundlage? Gibt es Mindestfristen (z.B. Arbeitsvertrag, Wohnsitz in Lux, etc) für das Arbeitslosengeld in Lux? Habe eine Wohnung in Deutschland und eine in Lux-Stadt. Welche Behörde ist für mich zuständig und bringt ggfs eine kurzfristige Änderung etwas?

Vielen Dank


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Im Falle von Arbeitslosigkeit ist das Land mit seinen Regelungen zuständig, in welchem man seinen Wohnsitz hat. Der Hauptwohnsitz wird im Allgemeinen dort angenommen, für welchen die Indizien sprechen, dass man dort den "Mittelpunkt seiner Lebensführung" hat. Ich würde raten, sich überall einzuschreiben. Es wird sich jedoch voraussichtlich keine Behörde darum reißen, Leistungen zu zahlen.


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20 Jahren  ago  

Danke Aber welches Land ist "besser" fuer mich selber. Und kann man ggfs die Leistungen, Fristen, etc irgendwo nachlesen. Insbesondere ab wann erhält man "als Neuer" Leistungen in Luxemburg?


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Meffo
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20 Jahren  ago  

Was besser ist, hängt zum großen tei auch von der persönlichen Situationen, Zielen und Strategie ab. Es liegen nicht alle positive Dinge dieser Welt nur auf einer Seite der Grenze. Zum Beispiel ist die Indemnité de chômage in Luxmeburg höher, wird aber nur kürzer gezahlt. In DE umgedreht. Es kommt auch darauf an, ob man fähig oder willens ist, mit weniger Einnahmen die Miete für zwei Wohnungen oder auch nur für die eine In LU zu bezahlen. Die beste Lösung wäre natürlich die, vor dem termin eine andere Stelle zu finden. Dazu muss man aktiv suchen. Der bisherige Arbeitgeber muss dazu, etwa für Vorstellungsgespräche, Sonderurlaub gewähren. In DE muss man sich im Übrigen so früh wie man von der bevorstehenden Arbeitslosigkeit Ahnung hat, sich bei der Ag. f. Arbeit melden. In LU "genügt" es formell, am 1. tag der Arbeitslosigkeit bei der ADEM sich einzutragen.