Hallo zusammen! Ich bin im November letzten Jahres mit meiner Freundin in LUX zusammengezogen und hab mich ordnungsgemäss in LUX angemeldet ( vorher hab ich in D gewohnt ). Mein Arbeitsverhältnis in Lux endete nach ca. 5 Jahren Mitte Dezember. Daraufhin hab ich in LUX einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt, was ja rechtlich einwandfrei ist. Alle Unterlagen sind jetzt vollständig bei der ADEM eingegangen. Auf Nachfrage, wann ich denn mit der Zusage der Leistung rechnen kann, meinten die, das die erstmal überprüfen müssten, ob ich tatsächlich dort wohne. Nun meine Frage: Dürfen die das? D. h. dürfen die einfach so in meine/unsere Wohnung kommen? Eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, wenn ich ordnungsgemäss gemeldet bin. Hat vielleicht einer Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kennt sich rechtlich in solchen Angelegenheiten aus? Ich wäre dankbar für jede Hilfe in diesem Fall, da ich ja auch auf das AG angewiesen bin....
Es ist "normal", dass bei "Einwanderung" nach Luxemburg die örtliche Polizei für das Innenministerium einen Bericht anfertigt. Dazu wird man entweder zur Polizei bestellt, oder sie kommt selbst vorbei. Dabei wird man auch zu Arbeitsvertrag oder ggf. Vorstrafen befragt. Ein Mietvertrag bzw. die Zustimmmung des Vermieters wird wohl schon bei der Anmeldung auf der Gemeinde erforderlich. Bei Problemen wegen Wohnsitz können vielleicht Vereine wie asti asbl. oder die Sektion Einwanderer (immigrés) der Gewerkschaften helfen.
Vielen Dank schonmal! Bei der Polizei war ich schon kurz nach meiner Anmeldung. Ich hab da ein paar Fragen beantworten müssen, und da gab es keine Probleme. Auch auf der Gemeinde gab es bei der Anmeldung keinerlei Rückfragen, deswegen ist mir das "Vorgehen" der ADEM ein wenig suspekt......
Wenn Du Mitglied in einer dt. Gewerkschaft warst/bist, kannst du problemlos (ohne wartezeit auf Rechtsschutz) von einer Luxemburger Gewerkschaft übernommen werden. Ansonsten: Luxemburger Anwälte sind vielleicht nicht alle gut, aber gewiss alle recht teuer. Bevor man sich diese Kosten auflädt, würde ich es mit einem persönlichen Vorstoß versuchen, evtl. auch Bescheid anfechten usw. In Luxemburg wird nicht so schnell prozessiert; in der Regel findet man im Gespräch mit den Sachbearbeitern bei den Behörden einen Kompromiss, mit welchem beide Seiten leben können. Letzter Rettich ist der Ombudsman bzw. Bürgerbeauftragte, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=565