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Forum / Allgemeines

Arbeitslosengeld / Wartegeld  

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offi
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19 Jahren  ago  

Hallo und Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Ich bin Deutscher und wohne seit 2001 in Luxembourg, wo ich auch seit 2000 gearbeitet habe, bis ich krank und arbeitslos wurde. Mein Arbeitslosengeld läuft jetzt im April ab und ich soll Wartegeld bekommen. Das Wartegeld wird berechnet wie die Invalidenpension. Die Invalidenrente habe ich letztes Jahr schon einmal beantragt und die wurde von Deutschland und dann von Luxembourg abgelehnt. Danach musste ich mich arbeitslos melden. Ich war die Woche auf der Pensionskasse, um die Höhe des Wartegeldes mal zu erfahren. Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass für mich nur die Zeiten in Luxembourg gerechnet würden und die Zeiten und die Beträge aus Deutschland nicht. Dementsprechend gering, zuviel zum Sterben, zum Leben zu wenig, fällt das Wartegeld aus. Ich kann das einfach nicht glauben. Ich habe schon mit dem Arbeitsamt und der Inspection générale de la Securité gesprochen, die mir dann sagten, dass das zwischen den Ländern nicht genügend geregelt ist und eine Lücke im Gesetz wäre. Ich solle noch einmal die Invalidenrente beantragen und dann abwarten, was passiert. Aber soviel ich weiss bekommt man in Deutschland so gut wie keine Zusage für eine Invalidenrente. Die haben bei meinem ersten Antrag abgelehnt mit der Bemerkung, dass ich ja noch 6 Stunden arbeiten könne. Vom Luxembourger Arbeitsmediziner habe ich aber ein Attest, was mir 4 Stunden Arbeitsfähigkeit am Tag bescheinigt. Aber einen 4 Stundenjob finde ich auch nicht. Kann mir da vielleicht jemand von Euch einen Tipp geben, was ich jetzt machen soll. Denn wenn ich das Wartegeld bekomme, kann ich meine Wohnung nicht mehr bezahlen und ich weiss auch gar nicht wohin. Meine nächsten Freunde wohnen in Bayern und Berlin. Für einen Tipp wäre ich Euch sehr dankbar.


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Also bevor alle Stricke reißen, solltest Du Dich in jedem Falle wenden an

Fonds national de solidarité 8-10, rue de la Fonderie L-1531 Luxembourg

Postanschrift: B.P. 2411 L-1024 Luxembourg

Tel.: 49 10 81-1 FAX : 26 12 34 64

Die Antragstellung beim FNS ist auch Voraussetzung, eine Stelle bei einer Beschäftigungsinitiative angeboten zu erhalten,

http://www.snas.etat.lu/


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offi
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19 Jahren  ago  

Vielen Vielen Dank Meffo, Gruss Offi