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Forum / Allgemeines

Arbeitslosengeld von D nach L  

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rennes
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19 Jahren  ago  

hallo,

ich habe folgende frage und zwar angenommen ich werde arbeitslos und wohne in l, kann ich dann trotzdem mein deutsches arbeitslosengeld nach l bekommen wenn ich da einen festen wohnsitz habe?

gruss uwe


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Grundsätzlich wird Unterstützung im Falle von Arbeitslosigkeit (gleichgültig für welches Beschäftigungsland) vom Wohnland und nach den Bestimmungen des Wohnlandes gezahlt.

Probleme kann es geben, wenn man gerade umgezogen ist, wenn man arbeitslos wird. Oder wenn man nicht Unionsbürger (EU) ist.


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Hallo,

meine Lebensgefährtin ist in einer ähnlichen Situation. Aus persönlichen Gründen hat sie ihren Job bereits zum Ende nächsten Monats gekündigt. Bisher hat sie ihren Wohnsitz in Luxemburg. Hätte sie in D Anspruch auf Arbeitslosengeld (nach der Sperrzeit), falls sie noch vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses am Ende nächsten Monats zu mir nach D umziehen würde, oder hätte sie den Umzug vor Ausspruch der Kündigung durchführen müssen. Für jedwede Tipps wäre ich dankbar. rainier


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:

1. Sie müssen arbeitslos sein. 2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben. 3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.

http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=7619&rqc=3&ls=false&ut=0

Die Anwartschaftszeit haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten drei Jahren (Dreijahresfrist) vor der Arbeitslosmeldung, der so genannten Rahmenfrist, und der eingetretenen Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage, weil der Monat zu 30 Tagen gerechnet wird) in einem Versicherungspflichtverhältnis (z.B. Beschäftigung, ggf. Krankengeldbezug u.a.) gestanden haben.

Auch durch folgende Zeiten kann die Anwartschaftszeit erfüllt werden: ... Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz. http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=7944&rqc=4&ls=false&ut=0


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Punkt 1 (ab September) und 2 (seit 1996 in L durchgehend beschäftigt) sind erfüllt.

Bei der Frage der Arbeitslosmeldung hapert es aber. Soll sie sich in L oder in D arbeitslos melden. Aktuell hat sie noch den Wohnsitz in L, wird sich aber noch vor Ende des Arbeitsverhältnisses (Ende August) bei mir in D anmelden. Muss sie sich bereits jetzt in L arbeitslos melden oder beim Umzug nach D in D arbeitslos melden oder etwa beides.

Ich konnte keinen gleichgelagerten Fall auf dem Internet entdecken.

Für alle Hinweise bin ich dankbar.

rainier