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Forum / Allgemeines

Arbeitslosengeld & Steuerklassenwechsel  

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Marvin
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18 Jahren  ago  

Hi zusammen!

Folgende Situation: Ehemann faengt in Lux innerhalb des Jahres an zu arbeiten, hatte vorher Steuerklasse III in D und wechselt vor Arbeitsbeginn in Lux mit der Ehefrau die Steuerklasse (nun: Mann V / Frau III). Ehefrau zieht spaeter nach und meldet sich in D arbeitslos.

Wird das Arbeitsamt diesen Wechsel fuer die Berechnung des Arbeitslosengeldes als zweckmaessig anerkennen (schliesslich hat der Ehemann in D ja nix mehr verdient, so dass III / V fuer die Ehefrau guenstiger war)? Oder kann das Arbeitsamt das Gehalt des Mannes von Lux zur Berechnung hinzuziehen (im Sinne des Progressionsvorbehalts) und Auskunft darueber verlangen?

Würde hier ein Wechsel nach IV / IV Sinn machen (aufgrund der Thematik des Progressionsvorbehaltes und der sonst zu erwartenden Steuernachzahlungen)?

Danke vorab!


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Die Arbeitslos-Meldung hat im Wohnland zu erfolgen.


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Marvin
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18 Jahren  ago  

Danke Meffo - ein Detail hat wohl gefehlt: Wohnland ist natuerlich Deutschland.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Entschuldige meine Begriffsstutzigkeit. Die Situation habe ich immer noch nicht kapiert. Was heißt das? "Ehefrau zieht spaeter nach und meldet sich in D arbeitslos."


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Marvin
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18 Jahren  ago  

Ok, sorry. "Zieht nach" bedeutet, "zieht einige Montae spaeter zum Ehemann an die Grenze von Lux" - wir haben beide vorher auch schon in D gewohnt und gearbeitet, aber bedingt durch den Umzug hat meine Frau ihre bisherige Arbeit aufgegeben.


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Meffo
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18 Jahren  ago  

Änderung der Steuerklasse, http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/ anzeigeContent?navId=8248&rqc=9&ls=false&ut=0#Anchor2

Man kann dem nur beipflichten:

"Ein Steuerklassenwechsel kann – auch wenn er steuerlich geboten scheint - zu einer niedrigeren Leistung führen. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Lohnsteuerklasse zu wechseln, lassen Sie sich bitte vorher von Ihrer Agentur für Arbeit über die leistungsrechtlichen Folgen beraten. Nur durch eine vorherige Beratung können Sie erhebliche finanzielle Nachteile für Sie vermeiden."


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Marvin
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18 Jahren  ago  

Meffo - danke fuer den Link und Text, er ist uns bereits bekannt. Wir haben die Regel "vor dem Fragen bitte googeln" durchaus ernst genommen :)...

Zum Thema der Beratung: hier haben wir leider KEINE Antwort bgzl. der hier im Forum geposteten Frage erhalten.

Von der Lohnsteuerklasse V auf eine andere zu wechseln sollte steuerlich, wie auch in Sachen Arbeitslosengeld nicht wirklich eine Verschlechterung zur Folge haben.

Die entscheidendende Frage ist die der Anerkennung des Wechsels: "Die Eintragung einer günstigeren Steuerklasse wirkt sich dagegen nur dann aus, wenn der Steuerklassenwechsel nach dem Einkommen der Eheleute auch zweckmäßig ist. Dann erhöht sich die zustehende Leistung. Ist der Wechsel nicht zweckmäßig, wird die bisherige Steuerklasse weiter zugrunde gelegt." ( http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?docId=28801&rqc=6&ls=false&ut=0)

Wird aus der Sicht der Agentur das Einkommen aus Lux nun mit in die Betrachtung einbezogen, auch wenn es in D nicht besteuert wird, dennoch aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt?


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Meffo
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18 Jahren  ago  

1. Grundsätzlich: Was bringt's, wenn jemand hier im Forum seine ehrenwerte Meinung zu dieser Antwort äußert, diese Antwort sogar richtig ist, aber die AgfA anderer Auffassung ist? Also wenn der Berg nicht zum Propheten kommt, muss der Prophet zum Berg gehen. Das Arbeitsamt kann ja nicht so weit sein. Und da sollte man sich eine offizielle und schriftliche Antwort auf die Frage geben lassen (Dienstweg!).

2. Zur Interpretation des Zitats: Wenn die Eheleute zusammen veranlagt werden, rechnet das Einkommen aus dem Ausland zum Haushaltseinkommen und wird zwar nicht nochmals besteuert, dient aber zur Berechnung des für das übrige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes (Progressionsvorbehalt). Was aus dieser Situation aber der Sachbearbeiter in der AgfA macht, das sollte man ihn besser selbst fragen!


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Maacher
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18 Jahren  ago  

Hm, das interessiert mich auch ... ich glaube die Frage laesst sich auch so stellen: Wie kann man der Agentur in D plausibel darlegen, dass eine Steuerklassenkombination, bei der es mehr ALG fuer die nun arbeitslose Frau gibt (also Frau = 3 oder 4), gewaehlt wurde nicht nur deshalb, sondern auch sonst gewaehlt worden waere (wenn die Frau noch gearbeitet haette).

Falls die Frau mehr oder gleich verdient hat, ist das recht einfach, denke ich. Falls der Mann aber mehr verdient wird es schwierig, dem Mann 4 oder 5 zu geben... man koennte ja vermuten, es ginge dann nur ums ALG, da die Einstufung fuer den Mann ja belanglos ist. Also man muss fragen: Was waere sinnvoll gewesen wenn die Arbeitslosigkeit nicht eingetreten waere ...

Aber das koennen unsere Steuerexperten sicher besser erklaeren?