Hi zusammen!
Folgende Situation: Ehemann faengt in Lux innerhalb des Jahres an zu arbeiten, hatte vorher Steuerklasse III in D und wechselt vor Arbeitsbeginn in Lux mit der Ehefrau die Steuerklasse (nun: Mann V / Frau III). Ehefrau zieht spaeter nach und meldet sich in D arbeitslos.
Wird das Arbeitsamt diesen Wechsel fuer die Berechnung des Arbeitslosengeldes als zweckmaessig anerkennen (schliesslich hat der Ehemann in D ja nix mehr verdient, so dass III / V fuer die Ehefrau guenstiger war)? Oder kann das Arbeitsamt das Gehalt des Mannes von Lux zur Berechnung hinzuziehen (im Sinne des Progressionsvorbehalts) und Auskunft darueber verlangen?
Würde hier ein Wechsel nach IV / IV Sinn machen (aufgrund der Thematik des Progressionsvorbehaltes und der sonst zu erwartenden Steuernachzahlungen)?
Danke vorab!