Ich habe hierzu auch noch einige Fragen:
Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld in Lux?
Ab wann besteht ein Anspruch darauf?
Macht es hier einen Unterschied, ob man in D oder in Lux wohnt?
Was geschieht in D, wenn man in Lux arbeitslos wird, (wieder) in D wohnt und sich hier arbeitslos meldet? Bezieht man dann Arbeitslosengeld aus Lux oder wird dies in D ausgezahlt?
Wie werden bereits in D erworbene Ansprüche behandelt?
Beispiel: man hat fünf Jahre in D gearbeitet, geht nach Lux, wird dort nach fünf Jahren entlassen.
Die Auskunft des BA hier war wie folgt: in der Regel besteht kein Anspruch auf ALUnterstützung in D. Man muß innerhalb von zwei Jahren mindestens einen Tag sozialversicherungspflichte Beiträge eingezahlt haben (also mdst. einen Monat in D sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein), damit die fünf Jahre in Lux (s. Bsp) in D anerkannt werden und somit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht. Ansonsten eben nicht.
Bin nun leicht verwirrt....
Weiß hier jemand mehr??