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Forum / Allgemeines

Arbeitslosengeld Luxembourg/Deutschland?  

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Christa1
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19 Jahren  ago  

Hallo,

ich arbeite seit Oktober 2005 in Luxembourg. Was passiert, wenn ich entlassen werde? Gibt es hier auch Arbeitslosengeld? Vorher habe ich in Deutschland gearbeitet (von April 2000 bis September 2005). Gibt es aus dieser Zeit noch einen Rechtsanspruch auf Geld (aus Deutschland)? Danke!


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Für Arbeitslosigkeit ist immer noch das Wohnland zuständig (es sei denn, es kommt bei Massenentalssugen in einem Unternehmen zu einem Sozialplan).

Die Beschäftigungszeiten in L müssen vom Arbeitgeber bzw. ADEM zertifiziert werden und sollten dann genauso wie die Beschäftigungszeiten in D von der Agentur für Arbeit gerechnet werden.

Man muss sich in D sofort arbeitslos melden, sobald diese absehbar ist! Ansonsten drohen Sperrfristen.


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mark1
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19 Jahren  ago  

Ich habe hierzu auch noch einige Fragen:

Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld in Lux? Ab wann besteht ein Anspruch darauf?

Macht es hier einen Unterschied, ob man in D oder in Lux wohnt?

Was geschieht in D, wenn man in Lux arbeitslos wird, (wieder) in D wohnt und sich hier arbeitslos meldet? Bezieht man dann Arbeitslosengeld aus Lux oder wird dies in D ausgezahlt?

Wie werden bereits in D erworbene Ansprüche behandelt? Beispiel: man hat fünf Jahre in D gearbeitet, geht nach Lux, wird dort nach fünf Jahren entlassen.

Die Auskunft des BA hier war wie folgt: in der Regel besteht kein Anspruch auf ALUnterstützung in D. Man muß innerhalb von zwei Jahren mindestens einen Tag sozialversicherungspflichte Beiträge eingezahlt haben (also mdst. einen Monat in D sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein), damit die fünf Jahre in Lux (s. Bsp) in D anerkannt werden und somit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht. Ansonsten eben nicht.

Bin nun leicht verwirrt....

Weiß hier jemand mehr??


Anonymous
Anonyme

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19 Jahren  ago  

Was passiert im Falle einer Massenentlassung (Sozialplan)?


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Meffo
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19 Jahren  ago  

Ein Sozialplan ist grundsätzlich Verhandlungssache zwischen Geschäftsleitung und Gewerkschaft. Als Resultat ist fast alles möglich: Umsetzung an anderen Arbeitsplatz / Abteilung / Firma, Abfindung, Umschulungsmaßnahmen, ...

Der springende Punkt ist: Hierbei spielt nicht (wie bei Arbeitslosengeld) eine Rolle, wo der einzelne Beschäftigte wohnt.

Kollektiventlassungen erfordern einen Sozialplan, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=210


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Da für das Arbeitslosengeld (indemnité de chômage) allein das Wohnland zuständig ist, spielt es ganz klar eine d.h. die entscheidende Rolle, wo man wohnt.

In D stammt das ALG aus einer Versicherung (Arbeitslosenversicherung), wofür Beiträge erhoben worden sind. In L ist die Indemnité de chômage aus Steuergeldern finanziert.

Zu "Arbeitslos mit Wohnsitz in Luxemburg" siehe das "Merkblatt", http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=813


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mark1
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19 Jahren  ago  

Hallo Meffo,

vielen Dank für Deine Infos.

Dann darf ich Deine Äußerungen SO verstehen, daß - wenn ich in D wohne - keinen Anspruch auf AL Unterstützung aus meiner Tätigkeit in Lux habe, egal wie lange ich dort tätig bin? Und ebenso habe ich keinen Anspruch auf AL-Unterstützung in D, da ich ggf mehrere Jahre nicht in D beschäftigt war? Gibt´s da wirklich kein zwischenstaatliches bzw. EU-weit einheitlich geregeltes Abkommen, wo - analog zur Anrechnung der Arbeitszeiten für die Rente - die Beschäftigungszeiten und den daraus entstehenden Anspruch auf AL Unterstützung im jeweiligen anderen Land anerkannt werden?

Ich frag ja nur.... 🙂

Vielleicht weißt Du zumindest, an wen ich mich diesbzgl. wenden kann...


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Meffo
7079 Messages

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19 Jahren  ago  

Hallo Mark1, da hast Du mich missverstanden. Der Antrag muss im Wohnland gestellt werden. Die Beschäftigungszeiten müssen im Beschäftigungsland bescheinigt werden und dann beim Antrag vorgelegt werden.

Probleme kann es geben, wenn man Phasen von Selbständigkeit hatte oder den Wohnsitz ins andere Land verlegt, ohne in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen (die jeweiligen Verwaltungen begreifen dies als "Kampf gegen Sozialtourismus"; würden besser was gegen den Subventionstourismus von Unternehmern unternehmen!)

Wenden kann man sich an www.ogbl.lu, den Präsidenten der Sektion Grenzgänger, Wolfgang Schnarrenbach (E-Mail auf dieser Website).


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mark1
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19 Jahren  ago  

Hey Meffo,

vielen Dank für Deine Antwort; Du bist ja wirklich super aktive :-))

Viele Grüsse,

Mark1