Ich arbeite seit 6 Monaten in Luxemburg und muss aus verschiedenen Gründen hier kündigen. Kriege ich Arbeistlosengeld in Luxemburg (wenn ja: wieviel, wie lange, Sperrzeit w/ Eigenkündigung) oder ist Deutschland zuständig (6 Wochen Sperrfrist)
Hallo
Wenn Du in Deutschland wohnst, bekommst du das Arbeitslosengeld aus Deutschland, soweit ich weiss. Dementsprechend gilt auch die deutsche Sperrfrist wenn Du selber kündigst.
Ich würde an Deiner Stelle aber einfach mal beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen. In Trier sind die relativ nett und hilfsbereit (jedenfalls der, den ich mal an der Strippe hatte).
Grüsse Cally
Also ein AN, der in L von sich aus kündigt, bekommt keine „indemnité de chômage“ (was in D dem Arbeitslosengeld entspricht), sei er jetzt in L ansässig oder nicht (wohl einziger Ausnahmefall: sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz). Wem gekündigt wird, hat Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung in demjenigen Lande, in dem er wohnt. „Arbeitslosengeld aus Luxemburg?!“, http://www.diegrenzgaenger.lu/edito.php?edito_id=352
1/3 (34%) mehr Sperrzeiten wurden in 2003 (gegenüber 2002) verhängt, das sind in 423.775 Fällen Sperrzeiten bis zu 3 Monaten, wodurch die Auszahlung von Arbeitslosengeld oder –hilfe aufgeschoben wird. In 152.000 Fällen wurde eine Sperrzeit verhängt, weil eine angebotene Stelle nicht akzeptiert wurde. In 238.000 Fällen hätten AN ihre Stelle selbst gekündigt oder „schuldhaft verloren“. (16.1.2004, www.taz.de)
Ich habe auch in LU gekündigt, und mich in D arbeitslos gemeldet. Die Sperrzeit ist Dir sicher, es sei denn Du handelst einen Auflösungsvertrag aus. Wie das in LU geht, weiß ich nicht.
Um ALG in D zu beantragen, brauchst Du ein Formular E301. Dazu muss Dein Arbeitgeber in LU ein entsprechendes Formular ausfüllen und Dir schicken. Das gibst Du dann bei der Adem ab, die Dir dann das E301 zuschickt. Das gibts Du dann beim Arbeitsamt in D ab.
viel Glück
Waliser
Hallo,
meine Lebensgefährtin ist in einer ähnlichen Situation. Aus persönlichen Gründen hat sie ihren Job bereits zum Ende nächsten Monats gekündigt. Bisher hat sie ihren Wohnsitz in Luxemburg. Könnte sie in D Arbeitslosengeld beantragen (mit Sperrzeit), falls sie noch vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses zu mir nach D umziehen würde. Für jedwede Tipps wäre ich dankbar. rainier