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Forum / Allgemeines

Arbeitslosengeld für Grenzgänger  

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stoney
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21 Jahren  ago  

So, jetzt ist es also raus: Grenzgänger, die ihren Job in Luxemburg verlieren, erhalten das Arbeitslosengeld in und aus ihrem Heimatstaat. Sehr schade, denn das Arbeitslosengeld in Luxemburg liegt erheblich über dem deutschen.

Hier der Link dazu: http://web.saint-paul.lu/ContentManagement/site/lw_index.html?detail=1&id=3711962&return=overview


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teufel
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21 Jahren  ago  

was bedeutet heimatstaat genau? wohnland? wie ist es z.b. wenn ein deutscher grenzgaenger in lux. wohnt und arbeitslos wird? oder der umgekehrte fall, ein luwemburger grenzgaenger, der in deutschland wohnt und arbeitslos wird?

danke fuer antworten und gruesse


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

"Heimatstaat" ist natürlich kein juristisch gebräzuchlicher Ausdruck. "Staatsangehörigkeit" (ob Staastbürger eines mitgliedstaates der UE oder nicht); "Wohnland" = wo man seinen (Haupt-) Wohnsitz (domicile) hat "Beschäftigungsland" = wo ein Arbeitnhemer seiner Arbeit nachgeht Wenn Wohnland und Beschäftigungsland nicht dasselbe sind, spricht man von "Grenzgänger" (zumindest wenn täglich gependelt wird). Das luxemburgische Steuerrecht spricht von "ansässigen" und "nicht ansässigen" Steuerpflichtigen. Ein Arbeitnehmer deustcher Staatsangehörigkeit, der in Luxemburg wohnt und arbeitet, ist also ein ansässiger Steuerpflichtiger und kein Grenzgänger. Das Luxemburger Arbeitslosengeld wird an alle Ansässigen ausgezahlt, ob sie vorher in Luxemburg oder sonstwo beschäftigt waren. Alles klar?!


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teufel
387 Messages

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21 Jahren  ago  

alles klar, dann spielt bei der auszahlung des lux. arbeitslosengeldes an einen deutschen, der in LU wohnt, die staatsangehoerigkeit also keine rolle, sondern nur die tatsache, dass man in LU ansaessig und daher auch kein grenzgaenger ist. fuer lux. staatsangehoerige, die in DE wohnen, grenzgaenger sind und arbeitslos werden, gilt dann von deutscher rechtslage her, dass sie als grenzgaenger und in DE ansaessige vom deutschen staat arbeitslosengeld bekommen, das nach der geplanten regelung (s. artikel LW) fuer 3 monate von LU erstattet wird?


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Lundy
129 Messages

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21 Jahren  ago  

Hi, weiss jemand, ob es evtl. eine Regelung gibt oder irgendwo geschrieben steht, wielange man als ehemaliger deutscher Grenzgänger (mit ehemaligem Wohnsitz in Deutschland) in Luxembourg ansässig sein muss, um im Falle der Arbeitslosigkeit das Geld aus Luxembourg zu erhalten?

Danke

Lundy


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Hamisso
2364 Messages

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21 Jahren  ago  

"ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR VOLLARBEITSLOSIGKEIT", http://www.aleba.lu/german/legislation/entsch%E4digung_der_vollzeitarbeit.htm