Hallo zusammen,
gibt es in Luxembourg auch Ausnahmen bei der Sperrfrist bei Eigenkündigung wie in Deutschland?
Bei mir und meiner Partnerin besteht folgende Situation: Sie wohnt und arbeitet in Luxembourg. Ich wohne und arbeite in Deutschland (Wolfsburg). Ich möchte zu ihr ziehen und habe noch keinen Arbeitsplatz in Luxembourg gefunden, werde also unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist selber kündigen. In Deutschland wäre die Sperrfrist für den Bezug des Arbeitslosengeldes ausgesetzt, wenn wir beide verheiratet sind und ich nachziehe. Besteht diese Regelung in Luxembourg auch?
Vielen Dank im Voraus!