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Forum / Allgemeines

Arbeitslosengeld Deutschland/Luxembourg  

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pierre75
2 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

gibt es in Luxembourg auch Ausnahmen bei der Sperrfrist bei Eigenkündigung wie in Deutschland?

Bei mir und meiner Partnerin besteht folgende Situation: Sie wohnt und arbeitet in Luxembourg. Ich wohne und arbeite in Deutschland (Wolfsburg). Ich möchte zu ihr ziehen und habe noch keinen Arbeitsplatz in Luxembourg gefunden, werde also unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist selber kündigen. In Deutschland wäre die Sperrfrist für den Bezug des Arbeitslosengeldes ausgesetzt, wenn wir beide verheiratet sind und ich nachziehe. Besteht diese Regelung in Luxembourg auch?

Vielen Dank im Voraus!


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franz2
257 Messages

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15 Jahren  ago  

Kann ich nicht genau beantworten, aber in Luxemburg hast Du kein Anrecht auf Arbeitslosenunterstützung, wenn Du selbst gekündigt hast. Daher gibt es höchstwahrscheinlich auch keine Sperrfristregelung. Ruf doch mal bei der ADEM an. (www.adem.lu)


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Anonyme

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15 Jahren  ago  

habe dir eine persönliche Nachricht geschickt.


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pierre75
2 Messages

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15 Jahren  ago  

An dieser Stelle ein Nachtrag zum Thema:

Ich habe mich in Deutschland arbeitslos gemeldet. Eine Sperrfrist ist nicht eingetreten. Die Amtsgänge und Formulare waren unkompliziert und sehr schnell bearbeitet.

Außerdem sind die Mietpreise auf der deutschen Seite soviel günstiger, dass es sich immer lohnt zu pendeln. Zumal man auch noch beim Sprit sparen kann.